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Frage von Mathias W. •

Familienzuschlag Stufe 1 nach BBG - Gibt es dafür eine Fristverlängerung bis zum 31.12.23?

Laut BBVAnpÄndG 2023/2024 entfällt der Familienzuschlag 1 für Paare. Einen Ausgleichszuschlag nach § 79 (2) BBVAngG (Referentenentwurf) erhalten Beamte, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten haben. Gibt es dafür eine Fristverlängerung bis zum 31.12.23? Dies ist leider auch aus ihren vorherigen Antworten nicht ersichtlich. Freundliche Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vor, da die Ressortabstimmung noch andauert, und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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