Frage an Lars Castellucci von Maximilian M. bezüglich Gesundheit
Guten Morgen Herr Castelluci,
Wie stehen Sie zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetztes Paragraph 28b und zur damit verbundenen defacto Abschaffung der Kompetenzen sowie entmachtung der Länder, Städte und Kreise?
Das Vorhaben ist grob demokratiefeindlich und bündelt zu viel Macht an nur einer Stelle! ich hoffe sie stimmen stark dagegen.
Das kann nicht in unser aller Interesse sein!
Mfg
Maximilian Mössl
Sehr geehrter Herr M.,
in Deutschland werden derzeit etwa fünf Menschen pro Sekunde geimpft –Tendenz steigend. Tests sind inzwischen überall zu haben. Das macht Hoffnung auf einen Sommer, in dem die Pandemie nicht mehr unser Leben bestimmt. Aktuell befinden wir uns jedoch mitten in der dritten Welle: Noch immer stecken sich sehr viele Menschen mit dem Virus an. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte weisen mit aller Deutlichkeit auf die ernste Situation vieler Krankenhäuser hin. Nicht nur in Großstädten, auch im ländlichen Raum gelangen immer mehr Intensivstationen an ihre Belastungsgrenzen. Kindern und Familien, Arbeitnehmer:innen und Unternehmen wurde in den vergangenen Monaten viel abverlangt – um die Gesundheit aller zu schützen. Trotzdem müssen wir auch in der dritten Welle der Corona-Krise zusammenhalten und solidarisch sein.
Durch unterschiedlichste Regeln in den Bundesländern war nicht mehr eindeutig und nachvollziehbar, welche Regeln wann und wo gelten. Deshalb haben wir, in enger Abstimmung mit den Bundesländern, vereinbart, welche Maßnahmen wann ergriffen werden – überall in Deutschland. Wir haben heute die vierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Wir machen Schluss mit dem föderalen Flickenteppich, in dem wir die so genannte Notbremse bundeseinheitlich regeln. Dabei gilt immer: Nichts wird beschlossen ohne die Zustimmung des Bundestages.
Ab einer Inzidenz von 100 gelten bundesweit Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Kontaktbeschränkungen sind ein wirksames Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden. Mir war besonders wichtig, dass Menschen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr einzeln draußen spazieren gehen oder Sport treiben können. Auch beim Arbeitsschutz hat die SPD gegenüber der Union ihre Punkte durchgesetzt: Erstmals wird die Pflicht für ein Angebot zum Homeoffice inzidenzunabhängig im IfSG geregelt. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig mindestens zweimal pro Woche Tests anbieten. Das wird in der Arbeitsschutzverordnung neu geregelt.
Darüber hinaus haben wir uns mit den Bundesländern auf eine Lösung für Schulen geeinigt. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region drei Tage lang den Wert von 100 müssen die Bildungseinrichtungen zum Wechselunterricht übergehen. Ab einem Wert von 165 soll spätestens am übernächsten Tag der Präsenzunterricht eingestellt und in den Distanzunterricht gewechselt werden. Bundeseinheitlich gibt es eine Textpflicht an Schulen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Kinder und Jugendliche besonders unter den Einschränkungen der Pandemie leiden – sozial genauso wie schulisch. Deshalb stellen wir für ein Aufholpaket insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit nehmen wir die bei Schülerinnen und Schülern aufgetretenen Lernrückstände in den Blick, schaffen Nachhilfeangebote, fördern mehr soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen und unterstützen kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote. Außerdem haben wir den Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld auf 30 Tage pro Kind ausgeweitet, bei Alleinerziehenden sogar auf 60.
Die Grundrechtsbeschränkungen sind nötig, aber sie sind auch massiv. Sie müssen gut begründet sein und das sind sie, soweit es darum geht Kontakte zu reduzieren und damit Infektionsrisiken zu senken. Wir brauchen aber auch begleitende Maßnahmen, die soziale Härten abfedern, und klare Perspektiven. Das ist für mich einer der wichtigsten Punkte. Es ist nicht Aufgabe von Genesenen oder Geimpften zu beweisen, dass sie in aller Regel nicht mehr ansteckend sind. Wer Grundrechte einschränkt, ist begründungspflichtig. Ohne Belege, dass Geimpfte oder Genesene über Einzelfälle hinaus weiter zur Verbreitung des Virus beitragen, müssen sie daher von Grundrechtsbeschränkungen ausgenommen werden. Hygienemaßnahmen sollen selbstverständlich bis auf Weiteres alle einhalten.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir über die jetzt beschlossenen Punkte hinaus ein ausführliches Positionspapier erarbeitet, welche Aspekte uns besonders wichtig sind, gerade auch was die Perspektive angeht. Der Beschluss ist über folgenden Link abrufbar: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_es-geht-nur-gemeinsam_20210420.pdf
Freundliche Grüße
Ihr Lars Castellucci