Frage an Lars Castellucci von Stefan R. bezüglich Verkehr
Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung etc. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)
Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus - darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.
Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb unserer Grenzwerte. Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den Laborratten, an der Bevölkerung erneut zu testen?
m. f. Grüßen
Sehr geehrter Herr Reich,
ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 08.09.2019, in der Sie Ihre Bedenken zum Ausbau der 5G-Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland im Hinblick auf mögliche Folgen für Gesundheit und Umwelt äußern.
Bei 5G sprechen wir zunächst einmal von einem neuen Mobilfunkstandard, der in Verbindung mit den aktuell in der Versteigerung befindlichen Frequenzen nicht mehr oder weniger gefährlich ist als die Vorläufergenerationen.
Wesentlich ist zunächst das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. Bei den dafür vorgesehenen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann man auf Erfahrungen und Untersuchungen zu anderen Anwendungen zurückgreifen, die sich auf eine Funkübertragung stützen. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in Frequenzbereichen 5 GHz und höher. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Es gibt darüber hinaus keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G.
Trotzdem sollen Forschung und Entwicklung in diesem Bereich weiter vorangetrieben werden. Außerdem sind Fachgespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerien und Bundesbehörden, Geräteherstellern und Mobilfunkunternehmen, Wissenschaft und Forschung, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden sowie Gewerkschaften vorgesehen. Ziel der Gesprächsreihe ist es, auf breiter Basis eine Expertise zu dem Thema zusammenzutragen, diese einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Damit soll anschließend eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lars Castellucci