Frage an Lars Castellucci von Eckardt Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Castellucci,
ist es in der Bundesrepublik Deutschland legal, einen Flüchtling aus Gambia ohne abgeschlossenes Asylverfahren nach Gambia zurück zu stellen? Und gilt Gambia in Deutschland nach wie vor als unbedenkliches Rückstellungsland?
Hochachtungsvoll
Eckardt Zehner
Sehr geehrter Herr Zehner,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Integration/Asylrecht. Zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Gambia ist seit 1995 nicht mehr in der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer aufgeführt. Das bedeutet, dass kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird, sondern ein „normales“ Asylverfahren. Insofern wundert mich die erste Frage, denn eigentlich kann vor einer ordnungsgemäßen Durchführung des Asylverfahrens unter normalen Umständen keine Abschiebung erfolgen. Hier kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher möchte ich Sie bitten, sich direkt mit meinem Büro in Verbindung zu setzen. Denn nur so können wir Details austauschen, die für eine Bewertung bzw. für weitere Aktivitäten notwendig sind.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Lars Castellucci