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Lars Castellucci
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Frage von Thorsten S. •

Frage an Lars Castellucci von Thorsten S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Castellucci,

ich beschäftige mich mit dem Thema Freifunk. Freifunk bietet über 10.000 frei zugängliche WLAN-Hotspots an. Deutschland liegt bei der Verfügbarkeit von freien WLAN-Hotspots weit hinten. Die Störerhaftung verhindert derzeit leider, dass Anbieter ohne technische Tricks ein freies WLAN zur Verfügung stellen können.

Gestern wurde von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des TMG vorgestellt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Nutzer einen beliebigen Namen beim Login eingeben müssen und versichern, dass sie keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen. Kommerzielle Anbieter werden aufgefordert ihr WLANs zu verschlüsseln. Es stellt sich die praktische Frage, wie ein Nutzer ohne das (ihm natürlich unbekannte) Passwort das öffentliche WLAN-Angebot nutzen soll?

Der Gesetzesentwurf wurde öffentlich stark kritisiert, so hat z.B. der netzpolitische Sprecher der CDU Thomas Jarzombek gesagt: "Ich kann den Nutzen nicht erkennen". Auch der Förderverein Freie Netzwerke hat in einer Stellungnahme die Pläne der Bundesregierung stark kritisiert. Die Maßnahmen würden nicht zur Aufklärung von Straftaten dienen, noch währe durch den Gesetzesentwurf eine vollständige Rechtssicherheit gegeben.
Wie ist ihre Meinung zu der Neuregelung des TMG und der Stellungnahme des Fördervereins Freie Netzwerke? Werden sie dem Gesetzesentwurf zustimmen?

Außerdem werden durch komplizierte rechtliche technische Tricks und Findigkeiten die Bereitstellung von offenen Netzen den Bürgern erschwert. Dies ist vor allem für Vereine, Schulen und andere soziale Einrichtungen schwierig und zum Teil nicht finanzierbar.

Da ich in meiner Freizeit in pädagogischen Einrichtungen meine technischen Fachkenntnisse bereitstelle, ist die neue kommende Regelung eine Enttäuschung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Scheyter

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Sehr geehrter Herr Scheyter,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregungen.

Der vorliegende Entwurf befindet sich momentan in der Abstimmung zwischen dem Ministerium, den Ländern und Verbänden. Im Anschluss wird er im parlamentarischen Verfahren beraten und weiterentwickelt. Bis zur endgültigen Abstimmung über das Gesetz wird es also sicherlich noch zahlreiche Änderungen geben, deshalb kann ich heute noch keine Auskunft über mein Abstimmungsverhalten geben.

Ich kann aber sagen, dass der Entwurf in der jetzigen Form mehr Rechtssicherheit für geschäftsmäßige Anbieter schafft und dadurch auch zu mehr kostenlosen WLAN-Netzen führen wird. Das halte ich für einen Schritt in die richtige Richtung.

Ähnlich wie Sie sehe ich aber auch, dass der Entwurf noch Fragen offen lässt. Unklar bleibt bisher, wie die zu treffenden Vorkehrungen der Anbieter praktisch aussehen sollen und wo genau die Trennlinie zwischen geschäftsmäßigen und privaten Netzen verläuft. Diese Frage betrifft nicht zuletzt auch den Freifunk und die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass diese Zugänge aufgrund ihrer dauerhaften Einrichtung als geschäftsmäßig gelten und dadurch ebenfalls Rechtssicherheit erhalten.

Beste Grüße

Lars Castellucci

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