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Lamya Kaddor
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Philipp W. •

Wieso unterstützen Sie und die Grünen als Partei das Abschieben krimineller "Ausländer", wenn dabei das Problem nur verschoben und nicht gelöst wird?

Sehr geehrte Frau Kaddor,
ich habe mir die Folge "Hart aber Fair" vom Montag den 10.06.2024 angesehen und Ihre Position zur Abschiebung krimineller "Ausländer" mehrfach angehört. Diese war für mich nicht schlüssig. Das Abschieben dieser Personen ist doch nur eine Verschiebung des Problems. Wir sind im Vergleich zu anderen Ländern, in die wir Abschieben würden, deutlich besser, was Resozialisierung angeht. Sexualstraftäter kaum Rückfällig und auch Mörder nur zu 16%. Auch die Täter sind Menschen und brauchen eine Vernünftige Resozialisierung, die auch der Gesellschaft hilft. Außerdem können wir uns der Strafen, die dort verhängt werden nicht sicher sein und ob es überhaupt welche gibt. Eine Person, die in Deutschland eine queere Person angreift und tötet, wird in anderen Ländern nicht bestraft, sondern gefeiert. Abschiebungen Lösen keine Probleme,wieso sind Sie dann trotzdem dafür?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp W.
P.S. Danke, dass sie sich trotzdem gegen FDP, CDU und Kanzler stellen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Im Koalitionsvertrag der Ampel haben sich SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP darauf geeinigt, dass Straftäter*innen und Gefährder*innen abgeschoben werden können. Dies entspringt dem ausländerrechtlichen Grundsatz, dass sich in Deutschland befindliche Ausländer mit der Begehung einer schweren Straftat ,bzw. wenn sie eine Gefahr für unser Zusammenleben darstellen, ihr Gastrecht verwirken. Wir verstehen dies so, dass insbesondere schwere Straftäter und Personen, die regelmäßig mittlere bis schwere Straftaten begehen, ihr Aufenthaltsrecht verlieren können, sie damit nach der Verbüßung eines Großteils ihrer Strafe ausreisen müssten und diese Ausreise ggf. mit einer Abschiebung vollstreckt werden muss. Grenzen erreicht dies allerdings dann, wenn in Kriegsgebiete abgeschoben werden soll oder den Personen Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht, bspw. nach Afghanistan oder Syrien)

Einer solchen behördlichen Entscheidung unterliegt in jedem Fall einer umfassenden Abwägung sowohl der Bleibeinteressen des Betroffenen als auch dem gesamtgesellschaftlichen Ausweisungsinteresse. Die Schwere der Straftaten bzw. die Größe der darstellenden Gefahr muss also die Bleibeinteressen (Familie in Deutschland, Beruf, usw.) überwiegen, sodass eine Abschiebung rechtmäßig ist. Insofern ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dies haben wir auch gesetzlich so festgeschrieben.

Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen. Insofern wird damit garantiert, dass die Strafe tatsächlich verbüßt wird und es können und sollen auch Resozialisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dennoch kann es sein, dass die Person aufgrund der Schwere der Straftat nach einer behördlichen Abwägung dennoch ausreisen muss, aber resozialisiert im Herkunftsland neu anfangen kann.

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