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Lamya Kaddor
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eberhard S. •

Wann werden die hohen Sozialleistungen bei illegalen Migranten endlich gekürzt?

Sehr geehrte Frau Kaddor,
vom 1.Tag an bekommen illegale Migranten Sozialleistungen: reine Geldleistungen oder einen Mix aus Sach-/Geldleistungen. Diese Sozialleistungen bekommen sie unverständlicherweise sogar dann noch, wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und sie die Ausreiseaufforderung ignorieren.

Dem Focus-Artikel ist zu entnehmen, dass die Sozialleistungen so hoch sind, dass illegale Migranten sogar in der Lage sind, Geld in ihre Herkunftsländer zu überweisen. Deswegen meine Frage, wann die hohen Sozialleistungen endlich gekürzt werden. Oder auf 100% Sachleistungen umgestellt wird.

https://www.focus.de/politik/meinung/eine-analyse-von-ulrich-reitz-faeser-ist-politisch-geschwaecht-da-holt-die-fdp-zum-asyl-schlag-raus_id_210087940.html
"Lindner setzt nun an einem der empfindlichsten Punkte an: der Rücküberweisung von deutschem Sozialgeld in die Herkunftsländer der Migranten.
.... indem er auf die Finanzinteressen der Migranten verweist – die Rücküberweisungen"
MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für ihre Frage und den Hinweis auf den Meinungsartikel aus dem Focus.

Für Personen, die sich in Deutschland um Asyl bewerben und die Bedingungen erfüllen, bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Form und Höhe von Sozialleistungen, die ihnen als befristete Lebensgrundlage in Deutschland dienen. Dabei gibt es viele Faktoren, wann welche Leistungen erbracht werden. Allen wird jedoch eine Grundleistung gewährt, die entweder aus Geld- oder Sachmitteln besteht. Für Menschen, die sich in Aufnahmeeinrichtungen befinden, sind dies möglichst nur Sachleistungen aber auf jeden Fall keine Geldleistungen.

Vorwiegend Geldleistungen erhalten nur Menschen, die sich nicht in Aufnahmeeinrichtungen befinden. Dabei orientiert sich die Höhe der Leistungen an der Regelbedarfsstufe einer individuellen Person. Dabei liegt beispielsweise der Satz für Einpersonenhaushalte bei 434,96€, welcher alle monatlichen Kosten der betroffenen Person abdecken soll. Das entspricht dem Nettoeinkommen von den unteren 15% der Einpersonenhaushalte. Im Vergleich dazu liegt das Bürgergeld für die gleiche Personengruppe 2023 bei 502€. Das sind Leistungen zur Existenzsicherung, keine Luxusleistungen. Dazu entfällt der Anspruch auf diese Gelder am Tag nach dem geplanten Ausreisetermins, außer wenn sie selbst unverschuldet nicht abgeschoben werden konnten.

Ihr Vorschlag nur noch Sachleistungen zu gewähren schränkt zum einen die Freiheit der Menschen ein Ihre Existenzsicherung zeitnah so zu verwenden, wie es für sie nötig ist ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen und zum anderen belaste dies nur noch weiter unsere ohnehin schon viel beschäftigten Behörden. Diese Umstellung auf ein ausschließlich sachleistungsbasiertes System sowie der damit verbundene Verwaltungsaufwand würde sehr viel Geld kosten.  Migranten sind genauso Menschen wie Sie und ich, die würdevoll und nicht bevormundet behandelt werden müssen. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2012 auch so. Danach verstößt die Forderung nach Senkungen des Leistungsstandards unter das soziokulturelle und physische Existenzminimum gegen unsere Verfassung.

Eine einfachere und kostengünstigere Variante wäre es langfristig die Hürden für eine eigene Existenzsicherung der Migrant*innen durch Arbeit oder Ausbildungsstellen zu senken.

Mit freundlichen Grüßen

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