Wären die Grünen bereit, die Verfassung zu ändern, damit bei illegalen Migranten die hohen Sozialleistungen endlich gekürzt werden können?
Sehr geehrte Frau Kaddor,
in ihrer Antwort vom 16.Oktober schreiben Sie, dass aufgrund unserer Verfassung die hohen Sozialleistungen bei illegalen Migranten nicht gekürzt werden könnten. Wären Sie denn bereit, zusammen mit CDU SPD FDP die Verfassung entsprechend zu ändern?
Denn die Sozialleistungen sollten nicht so hoch sein, dass Geld in die Herkunftsländer überwiesen werden kann (meine Frage vom 14.10.). Schliessen Sie wirklich aus, dass die hohen Sozialleistungen nicht doch ein Pull-Faktor sind?
"Für Menschen, die sich in Aufnahmeeinrichtungen befinden, sind dies möglichst nur Sachleistungen aber auf jeden Fall keine Geldleistungen."
Entgegen dieser Ausssage von Ihnen bekommen aber wohl doch alle, die sich in Aufnahmeeinrichtungen befinden, zumindest ein Taschengeld.
https://www.asyl.net/view/leistungssaetze-des-asylbewerberleistungsgesetzes-ab-112023
MfG
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2022 klargestellt, dass ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Asylbewerber*innen besteht. Dieses wird unmittelbar aus der Menschenwürde und den Strukturprinzipien abgeleitet. Insofern erscheint alleine deswegen eine Verfassungsänderung juristisch hochproblematisch, als eine solche der Ewigkeitsklausel aus Art. 79 Abs. 3 GG widersprechen würde. Auch politisch streiten wir dafür, dass alle Menschen ein solches menschenwürdiges Existenzminimum zukommt. Insofern sind wir nicht bereit die Verfassung diesbezüglich zu ändern.