
(...) Der Vertrag von Lissabon weist der EU außerdem keine neuen Zuständigkeiten im Bereich der Verteidigungspolitik zu, was ausdrücklich in einer Erklärung zum Vertrag betont wird. Die Kompetenz im Verteidigungsbereich bleibt also bei den Mitgliedstaaten. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Parlamentsvorbehalt des Bundestages bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht angetastet ist. (...)