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Frage von Johannes R. •

Frage an Kurt Bodewig von Johannes R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bodewig,

Sie schreiben in Ihren Antworten hier auf Abgeordnetenwatch.de mehrfach:

"Im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung haben die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden."

Wie kommt es dann das folgende Punkte im Gesetz enthalten, in der EU-Verordnung allerdings nicht zu finden sind?

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Deutschland_setzt_die_EU-Richtlinie_nur_mit_den_Mindestanforderungen_um

Ich bitte um eine konkrete Beantwortung meiner Frage und nicht um eine einfache Kopie Ihres Standardtextes zu diesem Thema, der meine Frage in keinster Weise beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Radowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Radowski,

ich habe bereits im November 2007 auf dieser Seite mehrfach und ausführlich zum Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bodewig