
(...) Mit dem Nichtraucherschutzgesetz haben wir in enger Abstimmung mit der bundesweiten Gesundheitsministerkonferenz eine Regelung gefunden, die die Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz vor dem Passivrauchen schützt, ohne jedoch die Raucherinnen und Raucher zu diskriminieren. Die von ihnen teilweise zitierte Regelung hat sich erfolgreich durchgesetzt, auch der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz im April des letzten Jahres bestätigt. (...)