Frage an Kurt Beck von Markus K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
ich habe eine Frage zum Rauchverbot in Gaststätten.
Soviel ich weiß lautet in RP die Reglung, dass man in kleinen Kneipen sowie in einem separaten Raucherraum großer Kneipen rauchen darf. In Räumen mit Tanzflächen ist es grundsätzlich verboten.
In meiner Stadt dominieren jedoch immer noch Raucherkneipen und dort sind die Getränkepreise auch niedriger als in Nichtraucherlokalen (die hier meistens eher Cafés sind), es gibt sogar eine Art Tanzlokal mit einer recht großen Grundfläche in dem geraucht wird.
Ist das rechtmäßig? Wird die SPD das Rauchverbot unverändert lassen oder mehr einschränken? Im Parteiprogramm steht darüber nichts Konkretes.
Finden überhaupt Kontrollen zum Nichtraucherschutz in Kneipen statt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kuhn
Sehr geehrter Herr Kuhn,
vielen Dank für Ihre Frage!
Mit dem Nichtraucherschutzgesetz haben wir in enger Abstimmung mit der bundesweiten Gesundheitsministerkonferenz eine Regelung gefunden, die die Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz vor dem Passivrauchen schützt, ohne jedoch die Raucherinnen und Raucher zu diskriminieren. Die von ihnen teilweise zitierte Regelung hat sich erfolgreich durchgesetzt, auch der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz im April des letzten Jahres bestätigt. Daher sehen wir aktuell keinen Änderungsbedarf, da das Gesetz mittlerweile auf eine breite Akzeptanz innerhalb unseres Landes trifft, sowohl bei den zu schützenden Nichtrauchern, als auch bei den Rauchern selbst. Für die Kontrolle des Rauchverbotes sind die Kommunen verantwortlich. Wenn sie ihre Rechte in einer Lokalität in ihrer Umgebung verletzt sehen, wenden sie sich bitte an ihr kommunales Ordnungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck