Würden Sie sich dafür einsetzen, im Rahmen der laufenden Pflegereform die Aufnahme von pflegenden Angehörigen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu ermöglichen?
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,
ich pflege meine Mutter in Vollzeit. Meine größte Ausgabe ist der mtl. Beitrag zur PKV.
Die meisten pfleg. Angehörigen haben Zugang zur GKV - als Rentner, Ehegatte oder tlw. berufstätig. Der Rest muss in die PKV.
Das ist eine große Belastung und führt auch zu Mehrkosten für die Gemeinschaft, weil die Eltern dann i.d.R. ins Pflegeheim müssen.
Es gab schon diverse Verbesserungen für pflegende Angehörigen, z.B. die Aufnahme in RV und ALV. Leider fehlt die GKV. Es ist eine Lücke.
M.E. werden die Kosten für die Aufnahme der pflegenden Angehörigen in die GKV überschätzt. Denkbar wäre auch eine Lösung mit Zusatzbeiträgen des pfleg. Angehörigen. Die PKV ist keine Lösung, da kaum noch bezahlbar.
Sind Ihnen Fallzahlen zum Kreis der Betroffenen und Kostenschätzungen bekannt? Würden Sie meinen Vorschlag unterstützen?
Ich weiß, dass der Wegfall der PKV das Problem auch lösen würde, aber darauf können wir nicht warten.
MfG
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Zunächst möchte ich Ihnen als Berichterstatterin für Pflege von Bündnis 90/Die Grünen meine Hochachtung und meinen Dank für die Pflege Ihrer Mutter aussprechen. Pflegende Angehörige wie Sie sind das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland und verdienen unsere Wertschätzung und Unterstützung.
Die soziale Sicherung dieser Menschen sollte entsprechend selbstverständlich sein. Wie Sie bereits in ihrer Anfrage schreiben, gibt es hier speziell für die Krankenversicherung pflegender Angehöriger diverse Möglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert zu sein, allen voran die Familienversicherung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringem Stundenumfang. Darüber hinaus kann auch eine freiwillige Versicherung in der GKV erfolgen, die von den Pflegekassen, auf Antrag, bezuschusst werden kann. Für diese freiwillige Versicherung gelten jedoch gewissen Zugangsbeschränkungen, insofern der zu Versichernde vorher in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war.
Leider geht aus ihrer Anfrage nicht hervor, welche Faktoren in Ihrem Fall dazu führen, dass Sie in der PKV sind. Insofern fällt mir eine Beantwortung bzw. endgültige Bewertung Ihrer Frage schwer. Wie ich aber gesehen habe, haben Sie ihre Frage auch an die MdB Baehrens und Sorge gerichtet. Ich würde an dieser Stelle auf die Informationssammlung verweisen, die die Kollegin Baehrens ihnen bereits empfohlen hat (https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/#:~:text=Wer%20als%20Angestellter%20zur%C3%BCck%20in,besondere%20Grenze%20von%2058.050%20Euro) und den Hinweis bekräftigen, genau zu prüfen, ob für Sie nicht doch ein Übergang in die GKV möglich wäre.
Aktuell liegen mir, auch nach umfangreichen Recherchen meines Teams, keine Zahlen zu den pflegenden Angehörigen in der PKV vor. Ich bin aber grundsätzlich der Meinung, dass es sehr zu bedauern ist, dass wir uns mit der Forderung nach einer Bürgerversicherung für alle in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen konnten. Die Grundstruktur der PKV gilt es aus politischer Sicht langfristig in den Fokus zu nehmen.
Gleiches gilt für die Umstände der pflegenden Angehörigen. Dies haben wir mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz bereits (PUEG) angegangen. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.gruene-bundestag.de/themen/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige.
Die Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeitgesetze, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten sind, werden ein weiterer wichtiger Schritt sein, um pflegenden Angehörigen eine längst überfällige Entlastung zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche