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Kordula Schulz-Asche
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Frage von Henrik N. •

Guten Morgen Frau Schulz-Asche, ich bin in meiner Firma Betriebsrat und eit habeneine Frage an Sie (sihe Ergänzungen)

Man hört in der letzten Zeit, dass es Pläne gibt, die Beitragsbemessungsgrenze für KV und RV anzuheben. Ist das so? Und wenn ja, auf welche Grenzen?Sind die 85 T€ für KV und über 100T€ für RV wirklich geplant?
Vielen Dank für eine Rückmeldung, gerne mit Begründung, wenn das Thema so ist.

schöne Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als grüne Bundestagsfraktion haben uns gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 4.987,50 € anzuheben.

Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Gleichzeitig sorgt der demografische Wandel für eine sich weitende Schere zwischen der Einnahmen- und der Ausgabenentwicklung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Jahr auf 1,6 Prozent gestiegen. Laut aktuellen Hochrechnungen erwartet die gesetzliche Krankenversicherung ein Milliardendefizit in 2024. Durch den Bundesgesundheitsminister wurde für 2024 erneut eine leichte Anhebung des Beitragssatzes angekündigt.

Wir wollen der gesamten Versichertengemeinschaft eine angemessene Gesundheitsversorgung ermöglichen und Leistungskürzungen vermeiden. Gleichzeitig muss die Finanzierung gewährleistet sein.

Im Koalitionsvertrag sind einige Maßnahmen vereinbart worden, um die Beitragssätze bei Gesundheit und Pflege zu stabilisieren. Dabei geht es insbesondere darum, gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch Steuermittel zu refinanzieren. Der Finanzminister sieht aber aufgrund der allgemeinen Finanzlage des Bundes derzeit keine Möglichkeit, diese Mittel bereitzustellen. Das führt dazu, dass die Beiträge zur GKV und SPV deutlich steigen müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte unserer Meinung nach angehoben werden, um das für 2024 angekündigte Defizit zu verringern. Es ist nicht gerecht, wenn Gutverdienende prozentual weniger Beiträge aus ihrem Einkommen aufbringen müssen als Geringverdienende.

Wir setzen uns allerdings weiter für eine Bürgerversicherung ein, die wir leider auch nicht in den Koalitionsvertrag verhandeln konnten. Damit wäre auch die Aufhebung der Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung möglich, was ebenfalls für mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen, aber auch bei den Leistungen führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Kordula Schulz-Asche

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