Frage an Kordula Schulz-Asche von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,
in der letzten Woche ist das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet worden.
Folgende Fragen habe ich zu diesem Thema:
Gehe ich recht in den Annahme, dass dieses Thema mit dem oben genanntem Gesetz für Sie als Bundestagsabgeordnete erledigt ist und eine weitere Nachbesserung nicht zu erwarten ist?
Sehen Sie - als Bündnis 90 / GRÜNE-Abgeordnete - es als gerecht an, wenn Mitglieder privater Kassen keinen Beitrag leisten müssen?
Ist es für Sie in Ordnung dass bestehende Verträge von einer Regierung im Nachgang zum Nachteil eines Vertragspartners geändert werden können ohne die Vertragspartner darüber zu informieren?
Ist es für Sie in Ordnung ist, dass man Diebesgut nicht zurück geben muss bzw. für diese Tat noch nicht einmal bestraft wird?
Ist es für Sie verständlich, wenn ich meinen Kindern und Enkeln davon abrate, irgendwelche Verträge mit staatlichen Stellen zu machen, da man nicht sicher sein kann, ob diese auch wirklich eingehalten werden?
Bitte antworten Sie nicht mit Textbausteinen. Über ja / nein-Aussagen würde ich freuen.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und erfolgreiches Jahr 2020.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.
Sehr geehrter Herr Schlimm,
Die Lösung von Problemen basiert leider in den seltensten Fällen auf einer Ja/Nein-Lösung. Probleme sind komplex, vielschichtig und in ein Umfeld eingebettet, das berücksichtigt werden muss. Insofern kann ich Ihnen leider keine einfache Antwort geben. Ich vermute, Sie haben sie auch nicht von mir erwartet.
Natürlich verstehe ich Ihren Unmut, dass die Belastung von Betriebsrenten nur durch die Einführung eines Freibetrages von der Bundesregierung abgemildert wird. Ihr Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht auszunehmen, würde jedoch bedeuten, dass in den Sozialkassen größere Löcher gerissen werden, wenn auf eine Verbeitragung der Betriebsrenten verzichtet wird. Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht an dieser Stelle mit der Einführung eines Freibetrages eine Lösung gewählt, die die betroffenen Rentnerinnen und Rentner zumindest ein bisschen entlastet. Die Kehrseite dieser Lösung ist, dass diese Entlastung ausschließlich von den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht wird, und nicht auch, so wie Sie selber schreiben, ein Beitrag von den Privatversicherten geleistet wird. So kommt es zu einer neuen Ungerechtigkeit.
Ich verstehe, dass diese Lösung immer noch von diejenigen als ungerecht empfunden wird, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und diesen aus ihrem Nettoeinkommen finanziert haben. Das Problem ist, dass die Verträge, in die vor 2004 aus dem Nettolohn eingezahlt wurde, nicht von denjenigen Verträgen getrennt werden können, in die Beiträge aus dem Bruttolohn eingezahlt wurden, da die Versicherungen über keine geeignete Datengrundlage verfügen. Deshalb haben auch wir uns im Vorfeld des Gesetzesentwurfs für die Freibetragslösung eingesetzt.
Diese „kleine Lösung“ mag insbesondere für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen. Gleiches gilt für Menschen, die sich mit dem Eintritt in den Ruhestand ihre Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lassen. Aber wir mussten in puncto finanzieller Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und haben uns daher für den Freibetrags-Kompromiss entschieden.
Sehr geehrter Herr Schlimm, ich hoffe, Sie können Ihren Kindern und Enkeln von den vielen hervorragenden Leistungen unseres Staates erzählen, die selbst in den westlichen Demokratien ihresgleichen suchen, und um die wir sehr beneidet werden. Auch ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2020.
Mit freundlichen Grüßen,
Kordula Schulz-Asche