Portrait von Kordula Kovac
Kordula Kovac
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kordula Kovac zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes S. •

Frage an Kordula Kovac von Johannes S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kovac,

im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: „Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können.“

Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?

Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz

Portrait von Kordula Kovac
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spatz,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2017.
Im Folgenden werde ich Ihre Fragen beantworten und versuchen Ihnen meine Sicht der Dinge darzustellen.

„Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?“
Als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft unterstütze ich ausdrücklich den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf, welcher die Außenwerbung von Tabakerzeugnissen verbieten will. Deutschland ist das einzige Land in Europa, welches Außenwerbung für Tabakprodukte noch erlaubt. Selbst Bulgarien erlaubt „nur“ Werbung für Tabakmarken. Das Rauchverbot – nicht der Nichtraucherschutz – ist nationales Gesundheitsziel der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus hat sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) völkerrechtlich verpflichtet, die Außenwerbung für Tabakprodukte zu verbieten.
In Gesprächen mit der Tabakindustrie wurde mir gegenüber immer wieder argumentiert, Werbung diene letztendlich der internen Verschiebung von Marktanteilen und nicht der Akquise von Neukunden. Wenn dem so ist, widerspricht der Gesetzentwurf weder den Interessen der Tabakindustrie noch denen der Raucher. Die Werbung in Geschäften des Fachhandels ebenso an deren Außenfassaden ist ausdrücklich im Gesetzentwurf erlaubt. Menschen, die bereits rauchen, können sich somit problemlos über neue Produkte informieren (lassen).
Dem Jugendschutz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dahingehend Rechnung getragen, dass die Kinowerbung für Tabakerzeugnisse an die Einstufung des Kinofilms hinsichtlich des Jugendschutzgesetzes geknüpft wird.
Ich bin ferner nicht der Auffassung, dass ein Verbot der Außenwerbung von Tabakerzeugnissen die Wahlfreiheit des Verbrauchers beeinträchtigt. Wir verbieten weder die Produkte noch erschweren wir den Zugang zu diesen. Wer rauchen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Ich bin jedoch der Meinung, dass wir in dem Spannungsfeld zwischen gesundheitlichem Verbraucherschutz und Markt- bzw. Verbraucherinteressen durchaus Maßnahmen ergreifen sollten, die den präventiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund stellen. Plakatwerbung mit Slogans wie „don’t be a maybe“ (mittlerweile umformuliert zu „you decide“) oder „just free“ verbreiten Botschaften, die bewusst auf ein positives Image der Produkte setzen, mit dem Ziel, mögliche Neukunden in einem Umfeld anzusprechen, in dem diese sich der Werbung nicht entziehen können (Straßenverkehr, öffentlicher Nahverkehr, Kino). Das geplante Verbot der Außenwerbung von Tabakerzeugnissen schiebt dieser manipulativen Strategie einen Riegel vor.

„Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich befürworte ausdrücklich die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes noch in dieser Legislaturperiode.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung angemessen auf Ihre Fragen antworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Kordula Kovac MdB