Frage an Kordula Kovac von Götz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Kovac,
bitte helfen Sie mir. Ich habe vor eine Petition für ein verpflichtendes Lobbyregister zu unterzeichnen. Gibt es Ihrer Meinung nach gute Gründe dies nicht zu tun?
Es grüßt Sie freundlich
Götz Aldinger
Sehr geehrter Herr Aldinger,
das Recht Petitionen an den Deutschen Bundestag zu richten, ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Bitten und Beschwerden können demnach an die jeweils zuständigen Stellen gerichtet werden. Ziel kann es hierbei auch sein, die geltende Rechtslage zu verändern. Petitionen eröffnen somit jedem Bürger eine zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeit am politischen Prozess auch außerhalb von Wahlen und Volksabstimmungen, wie sie in den einzelnen Bundesländern möglich sind.
Die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgern ist zentrales Element einer Demokratie und darüber hinaus auch Ausdruck einer staken Zivilgesellschaft. Daher ist das Vorhaben eine Petition zu initiieren oder mitzuzeichnen grundsätzlich unterstützenswert.
Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Bewertung des von Ihnen genannten Anliegens erst im Rahmen der Prüfung durch den Ausschuss erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Kovac