Frage an Kordula Kovac von Achim B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kovac,
in der Anhörung vom 17.02.2016 zur neuen Tabakrichtlinie fragen Sie bei Minute 1.06.14 (1) nach dem Entstehen der vielen schädlichen Stoffe bei der Verdampfung von E-Liquiden z.b. Popcornlunge , und nach der Beurteilung dieser gesundheitlichen Gefahr. Von Frau Bortsch bekommen Sie leider überhaupt keine Antwort zu diesem Thema und auch Frau Pötschke Langer äußert sich nicht zur Popcornlunge. Die einzigen Aussagen von Frau Pötschke Langer zur möglichen Schädlichkeit von Propylenglykol werden von dem anwesenden Toxikologen widerlegt. Wie werden Sie nun über diesen Themenaspekt weiterverhandeln ? Werden Sie weitere Experten zu diesem Thema befragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Achim Blank
Sehr geehrter Herr Blank,
weitere Expertenbefragungen waren nicht geplant. Deutschland ist verpflichtet die EU-Tabakproduktrichtlinie bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie enthält für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unter anderem Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit und Verpackungsgestaltung. Erstmalig werden auch nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Wasserpfeifen geregelt: Neben Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Mitteilungspflichten, fallen die E-Zigaretten nun hinsichtlich der Werbeverbote unter die für Tabakerzeugnisse geltenden Anforderungen. Hiermit wird eine bis dato bestehende Gesetzeslücke geschlossen und dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen.
Keine Frage: Ein Wechsel zur E-Zigarette, um den Tabak- und Nikotinkonsum einzuschränken, ist in Ansätzen ein begrüßenswerter Gedanke. Aber eines darf man dabei nie außer Acht lassen: E-Zigaretten sind vielleicht weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten, sie sind aber in keinem Fall gesund - das ist wohl unbestritten. Dies konnte auch der Sachverständige Prof. Mayer in der Anhörung nicht entkräften, erst recht nicht mit seinem ausweichenden Argument, dass zu viel Sauerstoffaufnahme wohl auch schädlich sei.
Grundsätzlich ist es so, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Langzeitstudien über mögliche Schäden, etwa durch Propylenglykol, vorliegen. Daher gilt es, dass Risiko zu minimieren - dies ist unsere Verpflichtung gegenüber dem Verbraucher.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Kovac