(...) Wir wollen die Bürger*innen viel stärker als bisher bei den Entscheidungen zum Klimaschutz einbeziehen und beteiligen. (...)
(...) Wir wollen Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen. (...)
(...) Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte dafür, dass JournalistInnen, AnwältInnen und ÄrztInnen im Zuge des Aufenthalts von Julian Assange in der Botschaft von Ecuador in London ausgeforscht wurden, darunter auch JournalistInnen des NDR. Wir erwarten, dass die Bundesregierung auf die Aufklärung dieser erheblichen Vorwürfe drängt und die uneingeschränkte Beachtung der Pressefreiheit bei der britischen Regierung unmissverständlich einfordert. (...)
(...) Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland fördert zivilgesellschaftliche Organisationen durch den Status der Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO). Ziel von Gesetzgebung und Politik muss es sein, die erforderliche Rechtssicherheit und Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. So stärken wir die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und die Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Organisationen, von der lokalen Initiative bis zum bundesweiten Verband. (...)
(...) Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)
(...) Ihren Unmut über das Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition können wir als grüne Bundestagsfraktion gut verstehen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. (...)