
(...) Der Schicksal des Herrn Mollath ließ ja weithin den Eindruck entstehen, dass es jedenfalls in dessen persönlichen Fall zu Unregelmäßigkeiten bei der Anordnung und Durchführung des Maßregelvollzugs in Verantwortung der bayrischen Justiz kam. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dies - über den Einzelfall hinaus - Anlass zu Neuregelungen des Maßregelvollzugs gibt, darüber ist die Meinungsbildung in meiner Fraktion noch nicht vollständig abgeschlossen. (...)