
Grundsätzlich müssen sich die Mitgliedsstaaten der Eurozone nicht an die im deutschen Recht verankerte Schuldenbremse halten. Dennoch gibt es eine Regelung, die die Verschuldung der Mitgliedsstaaten beschränkt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet die Vertragsstaaten, die Maastricht-Kriterien und das mittelfristige Haushaltsziel einzuhalten.