Wie stehen Sie zu dem von SPD Innenministerin Faeser angekündigten pauschalen Besitzverbot halbautomatischer Schusswaffen?
Sehr geehrter Herr Kuhle,
Im Nachgang der Razzia gegen die Reichsbürgerszene hat Bundesinnenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Hierbei soll unter anderem der private Besitz halbautomatischer Schusswaffen generell verboten werden.
Wie jeder vernünftig denkende Bürger stimme ich darin überein, daß Verfassungsfeinde keinen Zugang zu Waffen haben dürfen.
Als Sportschütze macht es mich gleichzeitig persönlich betroffen, daß man mich im Prinzip mit diesen Leuten gleichsetzt, in dem man im gleichen Atemzug besagtes Besitzverbot fordert.
Ein Verbot halbautomatischer Schusswaffen würde den Schießsport in der Breite massiv schädigen. Viele Disziplinen könnten nicht mehr ausgeübt werden, viele Vereine müssten aufgeben.
Ich wehre mich entschieden dagegen auf eine Stufe mit Verschwörern, Umstürzlern und anderen Verrückten gestellt zu werden!
Wie stehen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen der FDP Bundestagsfraktion zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr M.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Gerne möchte ich diese beantworten.
Das geltende Waffenrecht ist bereits äußerst streng. Antragsteller müssen sich zahlreichen Kontrollen unterziehen, werden vom Verfassungsschutz und der örtlichen Polizeidienststelle überprüft. Das Waffenrecht bietet den Waffenbehörden, die es umsetzen müssen, zahlreiche Möglichkeiten, unzuverlässigen oder psychisch kranken Personen die Waffenerlaubnis zu entziehen. Viele Waffenbehörden tun dies auch regelmäßig. Dass es dennoch Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, liegt daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, so dass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Um Extremisten effektiv zu entwaffnen, braucht es daher keine Rechtsänderungen. Vielmehr muss das geltende Recht konsequent angewendet werden.
Das BMI plant, mit dem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorzunehmen, die insbesondere Wünschen der SPD und der Grünen folgen. So sollen halbautomatische Sportwaffen erheblich eingeschränkt werden, eine Regelabfrage beim Gesundheitsamt eingeführt werden, Erstantragsteller sollen ein fachpsychologisches Gutachten vorlegen müssen und das Gastschießen in Schützenvereinen soll erheblich erschwert werden. Das Vorhaben des BMI zeugt von einem generellen Misstrauen gegenüber Jägern und Sportschützen, unabhängig davon, ob diese Straftaten begehen oder sich rechtstreu verhalten. Wir stehen diesem Vorhaben äußerst kritisch gegenüber.
Durch die Reformen des Waffenrechts in den vergangenen Jahren, zuletzt hauptsächlich aufgrund Änderungen in der EU-Feuerwaffenrichtlinie, sind die bürokratische Anforderungen an Waffenbehörden, Hersteller, Händler, Sportschützen und Jäger erheblich gestiegen. Im Koalitionsvertrag (S. 108) haben wir ausdrücklich festgestellt, dass die überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer äußerst rechtstreu ist. Eine Gefahr für die Bevölkerung geht eher von der großen Zahl der illegalen Schusswaffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung ineffektiv ist.
Um die Wirkung der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre besser beurteilen zu können, haben wir eine umfassende Evaluation des Waffenrechts vereinbart sowie eine bessere statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen. Eine Änderung des Waffenrechts vor einer umfassenden Evaluation kommt daher nicht infrage.
Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Bei etwaigen Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir oder meinem Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle