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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Fabian M. •

Werden sie in ihren Koalitionsverhandlungen und als Partei FDP dafür einstehen die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats zu verlängern?

Sehr geehrter Herr Kuhle,
Es ist jetzt schon seit geraumer Zeit bekannt, dass der Immunschutz genesener Personen gleichwertig, mit der geimpfter Personen ist. es wird sogar auch davon berichtet, dass dieser Schutz besser sei, also eine Immunität durch die Impfung. Auch die Gesellschaft für Virologie hat sich schon darüber geäußert und bestätigt, dass die Immunität min. 1 Jahr lange anhält.
Trotzdem verfällt das Genesenen-Zertifikat schon nach 6 Monaten. Dies ist aus meiner Sicht diskriminierend, da sie aus immunologischer Sicht mit den Geimpften mindestens gleichgestellt sein sollten.
Werden sie in ihren Koalitionsverhandlungen und als Partei FDP dafür einstehen die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats zu verlängern, wie in Dänemark (1 Jahr). Oder eine Regelung wie in Österreich aufzustellen, bei der man mithilfe eines Antikörpertest, seinen Genesenen-Status verlängern kann?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Fabian M

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gültigkeitsdauer von Genesenen-Zertifikaten. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Sie weisen zurecht darauf hin, dass Genesene und Geimpfte gleich behandelt werden müssen, sofern nach den gegenwärtigen medizinischen und virologischen Erkenntnissen ein vergleichbarer Schutz gegen das Corona-Virus besteht.

Sollten Genesene nach Meinung der Fachexperten tatsächlich ein Jahr lang effektiv gegen eine Corona-Infektion geschützt sein, entfällt folglich auch die Grundlage für ein Auslaufen des Genesenen-Zertifikats nach sechs Monaten. Eine entsprechende Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats wäre daher geboten, um die Verhältnismäßigkeit der coronabedingten Grundrechtseinschränkungen zu waren.

Meine Partei wird Ihren Hinweis zum Anlass nehmen, um dieses Thema im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wie auch der weiteren parlamentarischen Arbeit aufzugreifen.

Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage gegeben zu haben. Für weitere Rückfragen können Sie mich gerne unter konstantin.kuhle@bundestag.de kontaktieren.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Konstantin Kuhle

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