Sehr geehrter Herr Kuhle, die Schuldenbremse begrenzt nicht nur die laufenden Ausgaben des Staats, sondern auch systemrelevante Investitionen. Warum sind Sie gegen eine Reform der Schuldenbremse?
Es ist richtig, dass der Staat sparsam mit den Steuergeldern umgehen muss. Aber welcher Unternehmer, welcher Häuslebauer würde auf die Idee kommen, ohne Schuldaufnahme zu investieren bzw. ein Haus zu bauen. Dies aber schreibt die Schuldenbremse offenbar vor. Nur soviel darf ausgegeben werden, wie der Staat einnimmt. Sie bremst somit die Finanzierung staatlicher Investitionen, etwa in Verteidigung und klimaneutrale Infrastruktur. Darauf ist unsere Gesellschaft angewiesen. Schulden sind also nicht per se schlecht, sondern nur, wenn damit Konsum finanziert wird. Diese Unterscheidung in laufende Ausgaben und systemrelevante Investitionen fehlt im Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes M.
Sehr geehrter Herr M.,
die Schuldenbremse im Grundgesetz ist eine wichtige Garantie für die finanzpolitische Solidität der Bundesrepublik. Außerdem sichert sie finanzielle Gestaltungsspielräume kommender Generationen. Hinzu kommt, dass die Zinsbelastungen durch Schulden durch das Ende der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank nun wieder steigen werden. Darüber hinaus bietet die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form durchaus ein hohes Maß an Investitionsmöglichkeiten. Deutschland wird in diesem Jahr Rekordausgaben tätigen. Dazu gehören etwa Investitionen in unsere Infrastruktur, in Bildung sowie in Digitalisierung. Das zeigt eindrücklich, dass Investitionen nicht immer gleichbedeutend mit neuen Schulden sein müssen. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir bei steuerlichen Rekordeinnahmen auf Seiten des Staates lieber darüber sprechen sollten, wie wir besser mit dem umgehen was wir haben, anstatt über weitere Möglichkeiten nachzudenken, um noch mehr Schulden aufnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle