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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Tobias S. •

Werden Sie sich für einen neuen oder überarbeiteten Entwurf des Bundesjustizministeriums einsetzen, der keine Vergütungskürzung mehr für die Mehrheit der rechtlichen Betreuer bedeuten wird?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

mit Entsetzen habe ich die medialen positiven Behauptungen des Parteikollegen Buschmann zum Referentenentwurf zur Reform des VBVG zur Kenntnis genommen. Man bildet dort eine durchschnittliche Fallverteilung für Betreuer anhand von vielleicht nur 25 % befragter Betreuer aus vorwiegend strukturstarken und vermögenden Gegenden Deutschlands ohne Beachtung lokaler und persönlicher Unterschiede in der Fallverteilung. Dies führt zu massiven Einkommenskürzungen bei der anzunehmenden Mehrzahl der Betreuer.

Mein Einkommen wird seit 2019 bis 2031 nach diesem Entwurf prognostisch um mehr als 50 % an Wert verlieren. Dieses Vorhaben bedroht mich daher unmittelbar und massiv in meiner Existenz.

Als Jurist und Leistungsträger der Gesellschaft habe ich mich bisher zum Wählerklientel der FDP gerechnet, sehe vorliegend jedoch meinen gesellschaftlichen Beitrag und meine Leistungen als Arbeitgeber und rechtlicher Vertreter massiv herabgewürdigt und entwertet.

Beste Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.

Die pauschalierte Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer wurde zuletzt 2019 angehoben. Zwischenzeitlich hat der Deutsche Bundestag Sonderzahlungen beschlossen, die die Vergütung an die Inflation anpassen sollten. Das neue Gesetz soll nun eine dauerhafte Anpassung erreichen, auch um dem regionalen Mangel an beruflichen Betreuerinnen und Betreuern entgegenzuwirken. Nach Rücksprache mit Expertinnen und Experten soll das bisherige System mit 60 ausdifferenzierten Pauschalen durch ein neues, bürokratieärmeres Modell ersetzt werden. Selbstverständlich wollen wir keine Konstellation herbeiführen, in der Betreuer weniger Mittel als vorher zur Verfügung haben. Wir haben das Problem erkannt, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei den einige Betreuer nach der neuen Regelung eventuell eine geringere Vergütung erhalten und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine Anpassung hinarbeiten.

Ich hoffe, dass ich die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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