Frage an Konstantin Kuhle von Herbert D. bezüglich Recht
Betreff Insolvenzandrohung aus Anlaß der Verfehlungen gem. § 335 HGB
Sehr geehrter Herr Kuhle,
sind Sie, wie eine Reihe von Abgeordneten der SPD oder GRÜNEN auch der Meinung, daß es wichtig sei, daß jede GmbH oder vergleichbare Gesellschaft ihre Bilanz in den Bundesanzeiger stellt?
Ist es wichtig, daß Steuerberater immense Gebühren einnehmen, indem sie aus den vorhandenen Bilanzdaten einen Klick in Richtung Bundesanzeiger machen?
Müssen wirklich KMU unter diese Regel fallen, die bei Nichtbeachtung immense Bußgelder ausmachen?
Sollte nicht das Bundeskanzleramt mal die Summe dieser aufgelaufenen, zumeist uneinbringlichen Bußgelder abfragen, um zu erkennen, daß das ein Nonsens ist, das völlig gegen den ausgesprochenen Willen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung angesagt wurde?
Ich erinnere an geschwollene Worte von Prof. Dr. Altmaier und Dr. Helge Braun.
Müssen wir in Deutschland mit 150% die in der EU gefaßten Regeln beachten, die wir selber mit beschlossen haben und dann intern auf diese Pflicht verweisen?
Sind Bilanzen aus dieser Quelle wirklich so wertvoll, sieht man die von WireCard, HSH-Nordbank, Bayerische Landesbank und mehr?
Sehr geehrter Herr Dirksen,
gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage zur Publizitätspflicht für Unternehmen.
Ursprünglicher Sinn und Zweck der Publizitätspflicht ist es, dass sich potentielle Geschäftspartner transparent über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens informieren können. Dieses Ansinnen ist aus Gründen des Gläubigerschutzes grundsätzlich zu begrüßen.
Sie machen jedoch zurecht darauf aufmerksam, dass die Publizitätspflicht gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine erhebliche bürokratische Belastung darstellen kann. Daher ist es meiner Meinung nach angezeigt, die Frist für die Erfüllung der Publizitätsfrist zu verlängern und darüber nachzudenken, inwiefern die Höhe der Bußgelder gemessen an der Leistungsfähigkeit der Unternehmen angemessen ist.
Damit das Ziel einer weitgehenden Transparenz auch tatsächlich erreicht werden kann, muss die Einhaltung der Publizitätspflicht selbstverständlich effektiv kontrolliert werden. Es kann nicht sein, dass ehrliche Unternehmer zeitlichen, organisatorischen und personellen Aufwand für die Einhaltung ihrer Pflichten betreiben müssen, während sich andere der Publizitätspflicht ohne eine zu befürchtende Sanktion entziehen können.
Aus diesem Grund hat unsere Fraktion bereits vor knapp drei Jahren eine Kleine Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt. Unsere Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.fdpbt.de/anfrage/kleine-anfrage-zur-publizitaetspflicht-fuer-unternehmen
Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle