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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Jochen L. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Jochen L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Willsch
Nach dem in den vergangen Jahren das Renten eintrittsalter auf 67 Jahre erhöht , diverse Rentenkürzungen, Anpassungen stattgefunden haben. Hier nun meine Frage, die auf die Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären zielt.
Wann wird dieses Eintrittsalter auf 67 erhöht ,die Pensionszahlungen an Rentenlevel angepasst und auch Beamte für Ihre Altersversorgung zum Teil(wie Arbeitnehmer) selbst vorsorgen müssen?
Hier schein mir für die Zukunft sich ein Fass ohne Boden aufzutun (Bundes,- und Länderebene) wenn sich hier nichts Grundsätzliches ändert. Auch die private Vorsorge muss dann ein Thema sein wie es für der freien Wirtschaft ausgesetzten Arbeitnehmer gilt.

Vielen Dank im voraus
Jochen Leiß

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Leiß,

ich möchte mich für Ihre Anfrage bedanken. Mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) am 11. Februar 2009 wurde das Dienstrecht für Beamtinnen und Beamten des Bundes neu geregelt. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Bereiche Besoldung und Versorgung. Das Leistungsprinzip wird u. a. durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit gestärkt, das Laufbahnrecht reformiert und die Grundgehaltstabelle neu gestaltet. Der Aufstieg in Stufen wird zukünftig an der tatsächlich geleisteten Dienstzeit ausgerichtet, sodass das bisherige Besoldungsdienstalter nicht mehr ausschlaggebend ist. Zur Berücksichtigung kinderreicher Familien wird der Familienzuschlag für Dritte und weitere Kinder um 50 Euro erhöht. Zudem werden die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme in das Versorgungsrecht übertragen, was zu einer stufenweisen Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre führt. Allerdings betrifft die Neuregelung des DNeuG lediglich die ca. 360.000 Beamte, Soldaten und Richter, die beim Bund tätig sind. Von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind die etwa 1,4 Million Beamte, welche bei Ländern oder Gemeinden beschäftigt sind. Diese bestimmen Besoldungs- und Versorgungsrecht selbstständig, weshalb es zu anderen Regelungen kommen kann. Die derzeitigen Bestimmungen unterscheiden sich in einigen Fällen erheblich. Allerdings soll zwischen 2012 bis 2029 in den meisten Bundesländern ebenfalls das Pensionseintrittsalter wie im Bund stufenweise auf 67 Jahre angehoben werden. Baden-Württemberg plant einen Sonderweg und möchte dies bis 2020 erreichen. Sicherlich stellen die Versorgungsleistungen für Beamte der Länder und des Bundes eine hohe Belastung für die jeweiligen Haushalte dar. Man sollte diese Frage jedoch nicht nur auf Beamte begrenzen, denn allgemein stehen wir in Deutschland angesichts des demographischen Wandels mit immer mehr Transferleistungsempfängern und immer weniger Einzahlern vor der immensen Herausforderungen, unsere kostenintensiven Sozialsysteme auch zukünftig auf hohem Niveau zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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