Frage an Klaus-Peter Willsch von Albert P. bezüglich Gesundheit
hier: Beitragssätze für Rentner in der ges. Krankenversicherung
Sehr geehrter Herr Willsch,
wissen Sie eigentlich, dass Rentner den Beitrag für Krankenversicherte mit Krankengeldanspruch bezahlen, obwohl sie naturgemäss niemals Krankentagegeld beanspruchen? Dies bedeutet für den Rentner einen erhöhten Beitragssatz von ca. 1%.
Als ich bei meiner Krankenkasse (TK) über diese Ungereimtheit aufgeklärt werden wollte, antwortete man mir: dies wissen sie selbst nicht, aber es sei sicher politisch so gewollt.
Können Sie diesen Sachverhalt bestätigen, und wenn es tatsächlich gewollt ist, warum??
Mit freundlichen Grüssen/Albert Pape
Sehr geehrter Herr Pape,
gerne beantworte ich Ihre Frage zu den Regelungen für die Beiträge der Rentner zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Dem von Ihnen kritisierten Tatbestand, dass sich auch Rentner an den Aufwendungen für Krankengeld beteiligen müssen, liegt der Gedanke der Solidarität der Rentner mit den aktiv Versicherten zugrunde. Die Beitragszahlungen der Rentner decken heute nur noch etwa vierzig Prozent der Ausgaben für Leistungen ab, die sie in Anspruch nehmen. Etwa sechzig Prozent der Leistungen für Rentner müssen also von den übrigen Mitgliedern der Versicherung getragen werden.
Die Verpflichtung zu einer Beteiligung der Rentner an der Finanzierung des Krankengeldes verhindert, dass die Belastungen für die erwerbstätigen Versicherten noch weiter ansteigen, und muss daher beibehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB