
Bei Menschen, die nachweislich eine SARS-CoV-2-Infektion hatten und wieder genesen sind, geht man nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass sie zumindest teilweise immun sind. Allerdings nimmt die Anzahl der Antikörper mit der Zeit wieder ab.
K. Holetschek
Bei Menschen, die nachweislich eine SARS-CoV-2-Infektion hatten und wieder genesen sind, geht man nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass sie zumindest teilweise immun sind. Allerdings nimmt die Anzahl der Antikörper mit der Zeit wieder ab.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es geboten, für Kinder und Jugendliche in bestimmten Bereichen Ausnahmen von den für alle geltenden Vorschriften vorzusehen.
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren Konsum zu Rauschzwecken erheblich schädliche und irreversible Konsequenzen für die Gesundheit haben kann
es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Lt. Angaben des RKI (in seinem wöchentlichen Lagebericht zu COVID-19) können Genesene mit nach STIKO-Empfehlung vervollständigter Impfung weder in den nach IfSG übermittelten Meldedaten noch in den Daten des Impfquotenmonitorings identifiziert werden.
Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.