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CSU
• 08.02.2022

Bei Menschen, die nachweislich eine SARS-CoV-2-Infektion hatten und wieder genesen sind, geht man nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass sie zumindest teilweise immun sind. Allerdings nimmt die Anzahl der Antikörper mit der Zeit wieder ab.

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CSU
• 31.01.2022

Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.

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