Die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ ist in Bayern durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Universitäten entsprechende Bachelorstudiengänge konzipieren und einrichten.
Bayern wird das KCanG jedoch so restriktiv wie möglich umsetzen, um die Folgen der Cannabislegalisierung möglichst zu begrenzen.
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.