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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Lina F. •

Was tun Sie um den Rückgang von Alkoholkonsum zu fördern?

Sie bringen als Antwort auf das Argument, Alkohol sei deutlich gefährlicher als Cannabis, immer die Antwort, dass wir nicht noch eine Droge brauchen. Das mag so natürlich ein Argument sein, trotzdem bekommt man das Gefühl, dass Sie deutlich mehr damit beschäftigt sind gegen Cannabis zu argumentieren, als Prävention bei Alkohol zu betreiben. Alkohol ist eine Droge die in Ihrer Gefährlichkeit von den meisten Studien in den Top 3-5 der gefährlichsten Drogen eingestuft wird. Trotzdem wird dafür massiv geworben,16 Jährige können es legal konsumieren und es wird im Supermarkt wie Lebensmittel verkauft.
1) Haben Sie vor sich für ein Werbeverbot für Alkohol einzusetzen?
2) Haben Sie vor das Mindestalter für Alkohol von 16 auf 18 zu erhöhen?
3) Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Alkohol künftig nicht mehr im Supermarkt, sondern in separaten Shops verkauft wird?
4) Was tun Sie für den Rückgang des Alkoholkonsums in Deutschland?
5) Wieso wirbt Ihre Partei so exzessiv für den Alkoholkonsum?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau F.,

 

Alkohol ist weltweit einer der führenden Risikofaktoren für gesundheitliche Beschwerden und vorzeitige Sterblichkeit. Gerade für junge Menschen birgt der Konsum von Alkohol besondere Gefahren und kann mit schwerwiegenden körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einhergehen.

 

Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens. Zudem liefert der konsequente Vollzug bestehender rechtlicher Regelungen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, die insbesondere das Jugendschutz- und Gaststättengesetz betreffen, einen wichtigen Beitrag zur Alkoholprävention in Bayern.

 

Überdies besteht in Bayern ein umfassendes Angebot an Projekten und Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention, die zum Teil bereits seit vielen Jahren von Seiten StMGP unterstützt, bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die Staatsregierung hat beispielsweise im Jahr 2023 insgesamt gut acht Millionen Euro für Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote zur Verfügung gestellt, davon über eine halbe Million Euro speziell für Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Bayern verfügt ferner über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Dazu gehören das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen und auch der Öffentliche Gesundheitsdienst.

 

Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, wie z. B. das Projekt „HaLT - Hart am Limit“ und die neue Alkoholpräventionsausstellung „Spaß ohne Punkt und Koma“, aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. die Kampagne „Schwanger? Null Promille!“, die 2012 gestartet wurde und sich an Schwangere sowie deren Bezugspersonen richtet. Initiativen wie ELTERNTALK oder der jährlich stattfindende DAK-Plakatwettbewerb „bunt statt blau“, für den Frau Staatsministerin Gerlach, MdL, auch die Schirmherrschaft übernommen hat, tragen ebenfalls zur Sensibilisierung bei. Weitere Projekte und Informationen zum Thema „ Alkohol –  nur verantwortungsvoll“  finden Sie auf der Website unter  https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/alkohol/ sowie auf der Homepage des ZPG unter https://www.zpg-bayern.de/alkohol.html.

 

Zusammenfassend verfolgt die Staatsregierung in Bezug auf Alkohol eine umfangreiche sowie fachlich fundierte Suchtpräventionsstrategie, die neben projektbasierten Maßnahmen auch auf gesetzgeberischer Basis im Sinne eines präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes die Schaffung guter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zur Förderung gesunder und Vermeidung ungesunder Verhaltensweisen beinhaltet.

 

Die Frage einer noch weiterreichenden Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Die Aussage, dass die Staatsregierung exzessiv für den Alkoholkonsum werben würde, ist nicht nachvollziehbar vor diesem Hintergrund.

 

Es ist zu begrüßen, dass auch Werbung für alkoholische Getränke bereits Einschränkungen unterliegt. Gemäß § 6 Absatz 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder darf sich Werbung für alkoholische Getränke in Rundfunk oder über Telemedien weder an Kinder oder Jugendliche richten, noch durch die Art der Darstellung für Kinder und Jugendliche besonders ansprechend sein oder diese beim Alkoholgenuss darstellen. Allgemein gilt, dass in Werbung und Teleshopping für alkoholische Getränke nicht der übermäßige Genuss solcher Getränke gefördert werden darf (§ 7 Abs. 10 Rundfunk-Staatsvertrag der Länder). Zudem darf Werbung für alkoholische Getränke bei öffentlichen Filmvorführungen erst nach 18 Uhr gezeigt werden (§ 11 Abs. 5 Jugendschutzgesetz). Darüber hinaus haben Hersteller, Händler und Importeure alkoholischer Getränke in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke aufgestellt.

Das StMGP plant derzeit keine Initiativen bezüglich eines möglichen zukünftigen Verkaufs von Alkohol in separaten Shops anstatt Supermärkten. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister a.D.

CSU-Fraktionsvorsitzender 

im bayerischen Landtag 

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