Frage zum Genesenen-Status, ich bin 2 x geimpft und 1 x genesen, wie lang ist mein Impf-bzw. Genesenen-Staus gültig ?
Sehr geehrter Herr Holetschek,
1. Impfung am 26.04.2021
2. Impfung am 7.06.2021
Positiver PCR-Test am 16.11. 2021
Leider kann ich nirgends lesen wie lange in meiner Situation die Gültigkeit meines Status ist.
Durch meine Genesung bin ich doch Geboosterten gleich gestellt ?
Oder muß ich mich im Februar ein 3. bzw. 4. mal Impfen lassen ?
Sehr geehrter Herr R.,
nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die nachweisen können, dass sie zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich. Sie erhalten demnach ohne weiteren Testnachweis als Besucher Zugang zu den Bereichen, die nach § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV „2G plus“ zugangsbeschränkt sind, und gelten insoweit als „geboostert“. Gleiches gilt für geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben.
Der Status „geboostert“ ist nach der 15. BayIfSMV derzeit zeitlich nicht befristet. Dies gilt sowohl für Personen, die nach der vollständigen Immunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, als auch für Personen, die nach der vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt Personen, welche nach COVID-19-Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (in Ihrem Fall über 4 Wochen Abstand zur Erstimpfung) die Verabreichung einer Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion.
Lieber Herr R., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit!
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister