
(...) Für Ihre Enttäuschung, keine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu bekommen, habe ich Verständnis und ich bedaure die Probleme, die Ihnen daraus entstehen. Bis Mai 2009 nimmt Deutschland noch die im Beitrittsvertrag EU-Polen eingeräumte Möglichkeit wahr, seinen Arbeitsmarkt für polnische Bürger nicht automatisch zu öffnen, sondern die Erteilung einer Arbeitserlaubnis von einer Vorrangsprüfung abhängig zu machen. Das bedeutet, daß die deutschen Arbeitsämter erst feststellen müssen, daß kein Deutscher gleicher Qualifikation für eine bestimmte Stelle zur Verfügung steht, ehe ein Arbeitssuchender aus den neuen Mitgliedstaaten zum Zuge kommt. (...)