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Klaus Hänsch
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Frage von Tomasz W. •

Frage an Klaus Hänsch von Tomasz W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hänsch,
ich bin ausländischer student (Polen). ich mache in Deutschland mein Zweitstudium und ab Februar 2009 beginne ich hier in Deutschland meine Referendarzeit. Seit 7 Jahren lebe ich hier, studiere und arbeite im unbefristeten arbeitsverhältn is. die arbeitsagentur verweigert mir aber die ausstellung des arbeitserlaubnis schon seit zwei jahren. ich möchte wenigstens so viel arbeiten dürfen wie die deutschen studenten. wie soll ich hier meinen lebensunterhalt bestreiten wenn ich nur 90 tage im jahr arbeiten darf. ich bin doch hier seit 7 jahren! und arbeite seit 7 jahren und habe aufenthaltsbescheingung für eu bürger. können sie mir irgendwie helfen, antworten? habe gehört, seit dem 1 juni ist neues gesetz in kraft getreten, das die sachverhalte die ich oben beschrieben habe betrifft

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wrobel,

Für Ihre Enttäuschung, keine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu bekommen, habe ich Verständnis und ich bedaure die Probleme, die Ihnen daraus entstehen. Bis Mai 2009 nimmt Deutschland noch die im Beitrittsvertrag EU-Polen eingeräumte Möglichkeit wahr, seinen Arbeitsmarkt für polnische Bürger nicht automatisch zu öffnen, sondern die Erteilung einer Arbeitserlaubnis von einer Vorrangsprüfung abhängig zu machen. Das bedeutet, daß die deutschen Arbeitsämter erst feststellen müssen, daß kein Deutscher gleicher Qualifikation für eine bestimmte Stelle zur Verfügung steht, ehe ein Arbeitssuchender aus den neuen Mitgliedstaaten zum Zuge kommt.

Ich bin allerdings der Meinung, daß die Arbeitsämter ihren Ermessensspielraum großzügig, aber verantwortlich wahrnehmen müssen - auch im Interesse der polnischen Bewerber. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren regionalen Bundestagsabgeordneten zu wenden, damit er Sie eventuell am Ort genauer beraten kann, als es mir möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch