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Klaus Hänsch
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Frage von Ingo B. •

Frage an Klaus Hänsch von Ingo B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hänsch,

ich appeliere an Sie, daß die EU sich nicht in die deutsche Angelegenheit des VW-Gesetzes einmischt. Die EU nennt das VW-Gesetz eine "unzulässige Hürde für den internationalen Kapitalverkehr".

Der Kapitalverkehr muß gerecht gezügelt werden, damit unsere Arbeitsplätze nicht in Billiglohnländer entführt werden. Es gilt, den globalen Kapitalverkehr so zu reglementieren, daß z. B. der Ölpreis nicht von gieriegen Wertpapiertigern in die Höhe spekuliert wird. Auch solche Idiotien wie eine Strombörse oder andere neoliberale Entgleitungen müssen u. U. wieder abgeschafft werden.

Wenn ich mir das VW-Gesetz ansehe, dann müßte man eigentlich so klug sein und dieses Prinzip auf andere Konzerne anwenden. Bei AEG in Nürnberg hätte so ein Gesetz auch gefehlt. Wir können noch von Glück sagen, daß die Dresdner Bank nicht von Chinesen übernommen wurde. Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der uns vor der Unvernunft des internationalen Kapitalverkehr schützt.

In diesem Sinne: Die EU sollte das VW-Gesetz als vorbildlich loben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Breuer,

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union, deren Grundpfeiler ein gemeinsamer Markt für Personen, Güter, Kapital und Dienstleistungen ist. Für den Konsumenten, Verbraucher und Arbeitnehmer/Arbeitgeber bedeutet das mehr Wettbewerb und damit günstigere Preise, höhere Qualität der Produkte und einen größeren Arbeitsmarkt.

Das so genannte VW-Gesetz stellt einen Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit und damit - gemäß der wiederholten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - einen Verstoß gegen europäisches Recht dar. Es ist somit in der Tat keine rein deutsche Angelegenheit.

Sie haben Recht, wenn Sie eine "Zügelung" des freien Marktes mit Hilfe eines gesetzlichen Rahmens fordern. Es ist ein Grundanliegen der Sozialdemokraten in Deutschland und Europa, die negativen Auswirkungen des Marktes zu dämpfen und durch soziale Maßnahmen abzufangen. Dafür setzen wir uns in Deutschland und in der Europäischen Union ein. Der Vertrag von Lissabon würde durch eine so genannte "Querschnittsklausel" dafür sorgen, dass in Zukunft bei allen EU-Initiativen soziale Aspekte politikbereichübergreifend berücksichtigt werden müssten. Darüber hinaus betont er das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft als zentrales Ziel der Europäischen Union. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass er auch von Irland ratifiziert wird. Ob in der Union im Einzelfall "neoliberale" oder soziale Politik gemacht wird, hängt von den Mehrheiten ab, die die Wählerinnen und Wähler ins Europäische Parlament und in die nationalen Parlamente wählen.

Lohndumping und Arbeitsplatzkonkurrenz können durch die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen in den EU-Mitgliedstaaten verhindert werden. In 20 Staaten gelten heute bereits gesetzliche Mindestlöhne. In anderen Ländern sorgen tarifliche Vereinbarungen für Schutz vor Lohndumping. Deutschland hat auf diesem Gebiet Nachholbedarf. Die Festsetzung von Mindestlöhnen liegt in nationaler Verantwortung, nicht bei der EU. Die SPD setzt sich seit langem für die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland ein.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch