Frage an Klaus Hänsch von Peter F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Hänsch,
ich habe eine Frage zum Bologna-Prozess.
Ich studiere seit dem Wintersemester 07/08 Maschinenbau in einem Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Dortmund. Vor kurzem wollte ich vom zuständigen Prüfungsamt eine Auflistung meiner bisherigen Studienleistungen bekommen. Als ich diese ausgehändigt bekam, waren dort jedoch lediglich die absoluten Noten (1,3 oder 2,0 etc.) eingetragen. Ich fragte dann nach den ECTS Noten und bekam die Antwort, das gar keine Statistiken über die Prüfungsleistungen geführt werden und deshalb auch keine ECTS Noten eingetragen werden können.
Meine Frage lautet nun: Ist es nach dem Bologna-Prozess nicht Pflicht für die Hochschulen auch die ECTS-Noten zu verwenden, um den angestrebten internationalen Vergleich von Studiengängen zu gewährleisten?
Mit freundlichem Gruß
Peter Fisher
Sehr geehrter Herr Fischer,
das als "Bologna-Prozess" bezeichnete, zwischenstaatliche Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens beruht auf einer von den europäischen Bildungsministern unterzeichneten Absichtserklärung. Das Europäische Parlament und ich als Europaabgeordneter haben darauf aber keinen Einfluss, da es sich dabei nicht um ein europäisches Gesetz handelt, sondern um eine Vereinbarung zwischen Regierungen in einem Bereich, in dem die Europäische Union keine Kompetenzen hat. Es ist also Sache der Mitgliedstaaten und ihrer Universitäten, die in der Absichterklärung des Bologna-Prozesses festgelegten Ziele in die Tat umzusetzen.
Ziel des Abkommens ist die Förderung der Studentenmobilität durch eine vereinfachte Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Einen Beitrag dazu soll das von Ihnen erwähnte Kreditpunktesystem leisten. Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit mit den mangelhaften diesbezüglichen Auskünften Ihrer Hochschule, die diesem Ziel entgegen wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hänsch