Frage an Klaus-Dieter Gröhler von Ulrich S. bezüglich Finanzen
Sie wollten sich doch für die Abschaffung des Soli einsetzen? Was haben Sie denn unteernommen?
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Sehr geehrter Herr Schlüter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Abschaffung des Soli" und was wir bisher getan haben.
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Soli-Zahler vereinbart. Eine sofortige, 100-prozentige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für sämtliche Einkommensgruppen ist für den Bundeshaushalt allerdings nicht zu stemmen. Warum? Neben der Soli-Entlastung haben und werden wir das Kindergeld und den Kinderfreibetrag merklich anheben, außerdem haben wir ein Baukindergeld eingeführt, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
Wir haben deshalb vereinbart, den Solidaritätszuschlag schrittweise abzubauen. Dieser Abbau erfolgt sehr sozial. 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler werden wir in einem ersten Schritt ab 2021 mit einem Schlag vollständig vom Solidaritätszuschlag entlasten. Das heißt, dass wir gerade die kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Aber wir müssen natürlich auch die restlichen 10 Prozent im Auge behalten. Hier müssen wir einen festen Abbaupfad beschließen. Dies gebieten schon die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit besten Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler, MdB