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Frage von Michael C. •

Frage an Klaas Hübner von Michael C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hübner,

ich möchte Sie mit dieser Frage nicht angreifen, aber trotzdem sollte die Frage erlaubt sein.

Als Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens in Bernburg frage ich mich wie Sie Ihren Aufgaben als unser Abgeordneter im Bundestag gerecht werden können.

Als Mitglied der Geschäftsführung in 4 Betrieben grenzt es doch an unmenschliche Anstrengungen auch noch Ihr Mandat wahrzunehmen.

Nun meine Frage:

Gedenken Sie Ihre div. Nebentätigkeiten für den Zeitraum Ihres Mandates einzustellen bzw. ruhen zu lassen?

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Antwort von
SPD

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Leipziger Straße 60
06766 Wolfen
Tel: 03494/621226
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Karlstraße 19
06406 Bernburg
Tel: 03471/625075
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Deutscher Bundestag
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 70188
klaas.huebner@bundestag.de

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Cölle,

gerne beantworte ich Ihre Frage, wie eine Mitgliedschaft in mehreren Geschäftsleitungen mit der Arbeit eines Bundestagsabgeordneten vereinbar ist.

Bei den vom Bundestag veröffentlichten zusätzlichen Einkünften handelt es sich bei mir um Einkünfte, die ich ausschließlich aus mir selbst gehörenden Unternehmen beziehe. Diese Unternehmen habe ich seit 1991 schrittweise aufgebaut und in dieser Zeit deutlich über 200 Arbeitsplätze geschaffen. Um diese Arbeitsplätze auch dauerhaft in Sachsen-Anhalt zu halten, investiere ich einen Großteil der anfallenden Gewinne wieder in den Unternehmen.

Nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag war es für mich selbstverständlich, diese Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Da die Ausübung meines Mandates jedoch den Großteil meiner Arbeitskraft bedarf, habe ich 2002 externe Geschäftsführer bestellt, die meine Firmen jetzt leiten. Dennoch bin ich in meiner Eigenschaft als Eigentümer natürlich weiterhin in die Geschäftsführung eingebunden.

Ich denke Sie werden mir zustimmen, dass es sinnvoll ist, im Deutschen Bundestag auch Unternehmer als Abgeordnete zu haben. Meiner Meinung nach sollten im Bundestag Repräsentanten möglichst aller Bevölkerungsschichten vertreten sein, um so die Differenzierung der Gesellschaft abzubilden. Nur so können die verschiedenen Werte, Sicht- und Herangehensweisen in den politischen Prozess übertragen werden.

Natürlich muss die politische Arbeit für jeden Politiker – auch für Abgeordnete mit beruflichen Nebentätigkeiten – den überwiegenden Anteil der Arbeitskraft einnehmen. Als Unternehmer im Bundestag sehe ich es unter anderem als meine Aufgabe an, die Beförderung einer neuen Kultur der Selbstständigkeit zu unterstützen und hoffe, dass hierbei meine Erfahrungen als Unternehmer hilfreich sind.

Es würde mich freuen, wenn ich Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet hätte und wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihr Unternehmen.

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB