Frage an Klaas Hübner von Andreas M. G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hübner,
Sie setzen sich nachhaltig für eine staatliche Kontrolle des Internets ein, obwohl im Wahlprogramm Ihre Partei gegen einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch die Daten Unbeteiligter vorbeugend sammelt und überwacht plädiert wird.
(Sie und Ihre Partei stimmten mehrheitlich dem Zensurgesetz zu!)
Aus welchem Grund möchten Sie nun auch noch den staatlichen Einfluss auf die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ausweiten?
Sehr geehrter Herr Günther,
Sie gehen in Ihrer Zuschrift von Behauptungen aus, die in keiner Weise die Realität widerspiegeln. Angesichts mancher Äußerungen von Unions-Politikern kann ich zwar verstehen, dass Sie besorgt sind, die im Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz vorgesehenen Internetsperren könnten auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden. Dies ist aber keineswegs der Fall.
Wir haben dem einen klaren gesetzlichen Riegel vorgeschoben.
Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Die SPD konnte bei den Verhandlungen mit der Union am Ende durchsetzen, dass die wesentlichen Regelungen in einem Spezialgesetz normiert werden, das ausschließlich kinderpornografische Inhalte erfasst. Dies wird auch noch einmal in der neuen Gesetzesbegründung festgehalten.
Wir sind sogar so weit gegangen, dass die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche auf Grundlage der neu geschaffenen Infrastruktur ausdrücklich ausgeschlossen wird. Zudem dürfen Daten, die aufgrund der Umleitung bei der Stopp-Meldung anfallen, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden.
Eindeutiger kann man nicht regeln, dass es sich um ein reines Präventionsgesetz in einem besonders gelagerten Fall handelt, das nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar ist.
Zudem wurde das Gesetz befristet, es läuft zum 31. Dezember 2012 automatisch aus.
Ich will zudem noch auf folgenden Umstand hinweisen:
Leider wird in der öffentlichen Debatte selten erwähnt, dass die technische Infrastruktur für Internetsperren sich bereits im Aufbau befindet. Durch die Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Service-Providern in Deutschland werden diese bereits verpflichtet, die Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen. Damit ist der Endkundenmarkt in Deutschland weitgehend abgedeckt. Nach unseren Informationen würden diese Verträge auch dann umgesetzt, wenn es kein Gesetz gäbe.
Nur durch das Gesetz konnten wir bestimmte Schutzvorschriften im Interesse der Internetnutzer/innen festschreiben:
Von einer generellen Ausdehnung staatlichen Einflusses auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist mir nichts bekannt. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wäre dies auch allein Angelegenheit der Länder.
Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB