Frage an Kirsten Tackmann von Jens S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Tackmann,
wie stehen Sie zu den Zensurmaßnahmen aus dem Hause der Familienministerin und des BKAs sowie des nun bald folgenden neuen Telemediengesetzes welches, dass MItloggen und die Weiterleitung der Daten an das BKA ermöglichen soll?
Sehr geehrter Herr Stroede,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch, die ich folgendermaßen beantworten möchte:
ich habe - wie die gesamte Bundestagsfraktion DIE LINKE - gegen das Telemediengesetz und die Einführung von Internetsperren gestimmt.
In einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 27. Mai 2009 zur Sperrung von Internetseiten zur Bekämpfung der Kinderpornografie wurde darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung als wirksames Mittel gegen Kinderpornografie gepriesenen Internetsperren verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos sind. Das BKA ist sich anscheinend nicht bewusst, welche Bedeutung das Internet beim Tausch von Kinderpornos hat. Der Verfassungsrechtler Prof. Matthias Bäcker zeigte eindrucksvoll auf, dass das Gesetz eine ganze Reihe verfassungsrechtlicher Probleme aufwirft. Und die Medienrechtlerin Dr. Korinna Kuhnen fand es zu Recht albern, dass die Bundesregierung dem Löschen der Bilder keinen Vorrang einräumt. Trotz all dieser Bedenken und guten Argumente hat die Mehrheit von CDU/CSU und SPD im Bundestag die Einführung von Internetsperren beschlossen. Auch wenn die Bundesfamilienministerin ihn weit von sich weist, bleibt für DIE LINKE der Verdacht auf Internetzensur. Nicht zuletzt die Äußerungen des SPD-Innenpolitikers Wiefelspütz, der eine Ausweitung der Sperren auch auf andere Themen und Gebiete (zum Beispiel "verfassungsfeindliche oder terroristische Bestrebungen") ins Spiel brachte, bestätigt die Kritiker. Mit dem vermeintlichen Ziel der Terrorismusbekämpfung wurden bereits eine Reihe von Bürgerrechten eingeschränkt und nicht zuletzt die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten beschlossen. DIE LINKE im Bundestag hat hinsichtlich der von der Bundesregierung angestrebten Datenerhebung/Datenschutz eine Reihe von Anträgen eingebracht, die sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
* strengste Zweckbindung einmal erhobener Daten;
* radikale Datensparsamkeit;
* strengste Nachweise der konkreten Erforderlichkeit;
* Stärkung und Ausbau unabhängiger Datenschutzeinrichtungen.
DIE LINKE wird auch weiterhin jeder weiteren Einschränkung von Grundrechten nicht zustimmen.
Ich wünsche Ihnen und uns mehr Erfolg auf diesem Weg und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Tackmann, MdB