Frage an Kirsten Tackmann von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zusammenfassung der Anfrage
zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:
1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?
2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.
3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.
1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?
Mit ihrem jetzigen Beschluss zum Thema hat sich die Bundestagsfraktion gegen eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen, solange noch nicht alle alternativen Maßnahmen ergriffen werden, um die Impfrate zu erhöhen. Die Impflücke wird nur begrenzt durch Impfgegner_innen verursacht, sondern weil es abgesehen von der Erstimpfung keinen niedrigschwelligen Zugang, kein Erinnerungswesen, zu wenig Anreize für Ärztinnen und Ärzte und keine konzertierten Impfaktionen und –aufklärungen gibt.
2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.
Wir folgen dem weitgehenden wissenschaftlichen Konsens, dass die Masernimpfung ausgesprochen wirksam und sicher ist. Die seltenen Fälle von Impfschäden müssen angemessen von staatlicher Seite entschädigt werden.
3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.
Wir folgen dem wissenschaftlichen Konsens, dass Menschen, die nach der Impfung leichte Symptome der "Impfmasern" zeigen, nicht infektiös sind. Ein Ausschluss aus der KiTa ist daher nicht begründet, aber es kann für das Kind angenehmer sein, zu Hause zu bleiben.