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Frage von Yvette B. •

Frage an Kirsten Tackmann von Yvette B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich bin mit meinem Friseurgeschäft seit dem 15.12.2020 ohne , bis heute kann ich keinen Antrag auf Unterstützung stellen weil es nicht möglich ist und wir wissen nicht ob wir das noch lange durchhalten können. Ich habe 4 Angestellte und letztes Jahr noch 1 Auszubildende im 3.lehrjahr ausgebildet für die ich keine Unterstützung bekam. Ich hatte im November 30 jahre Firmenjubiläum und habe inzwischen 20 lehrlinge ausgebildet .Meine Reserven sind aufgebraucht. Meine Leute wandern vielleicht ab. Warum kann man die Hilfen nicht mal beantragen? Kollegen von mir stehen auch kurz vor der pleite. Die Hilfe kommt wahrscheinlich zu spät für viele Geschäfte. Wohin kann mann sich denn noch wenden. Ich bitte sie um Hilfe. Vielen Dank für Ihre Antwort mit freundlichen Grüßen yvette bienert von yvettes lockenstübchen aus Rheinsberg

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Yvette Bienert,

danke für Ihre Anfrage, die mich am 11. Januar 2021 erreicht hat. Ich habe mich sicherheitshalber nochmal nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Corona-Hilfen erkundigt, deshalb antworte ich Ihnen erst heute.

Als LINKE ist uns die Situation, die Sie beschreiben, sehr bewusst. Deshalb hat sich DIE LINKE im Land- und im Bundestag sehr frühzeitig für Hilfe eingesetzt, die wirklich und zügig dort ankommen, wo sie am dringend gebraucht wird und natürlich für ein Krisenmanagement, dass diesen zweiten drastischen Eingriff in die Lebens- und Berufswelt vieler Menschen verhindern oder abmildert. Das Hilfen immer wieder angekündigt werden, die dann nicht kommen, ist absolut inakzeptabel. Das trifft ja leider für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes zu insgesamt zu, die sich auch aufgrund mangelhafter technischer Umsetzungen und Regeländerung während des Verfahrens weiter verzögern. Dafür habe ich ehrlich gesagt überhaupt kein Verständnis, weil damit Existenzen unnötig zerstört werden. Bei allem Verständnis, dass natürlich auch in den zuständigen Ministerien und Behörden sehr angespannt gearbeitet wird, kann es nicht sein, dass Menschen wie Sie so lange ohne Unterstützung bleiben! Mal abgesehen von den vielen Betroffenen, die aufgrund der inhaltlichen Ausgestaltung der Programme leer ausgehen. Dass die Unterstützung für große Konzerne mit sehr hohen Summen reibungslos laufen, noch dazu ohne jede Bedingungen für die Belegschaften, zeigt den Fehler im System. Dass während der Pandemie Reiche noch reicher wurden, während andere in Existenznot geraten aufgrund unterlassener oder viel zu spät geleisteter Hilfeleistung, ist skandalös.

Nach dieser politischen Grundsatzbemerkungen nochmal sicherheitshalber zum Verfahren:
Die Antragstellung auf Corona-November- und Dezemberhilfen erfolgen über ein Bundesportal (https://www.ilb.de/de/corona-novemberhilfen-2020/ [1]).

Nachdem die Anträge auf Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann in Brandenburg durch die ILB. Die ILB prüft und momentan werden nur
Abschlagszahlungen ausgezahlt. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro, andere Unternehmen bis zu 50.000 Euro. Die komplette Auszahlung der Hilfen an die Unternehmen verzögert sich aber leider weiterhin. Grund sind Probleme bei dem Dienstleiter, dessen Software das Bundeswirtschaftsministerium einsetzt. Das hat zur
Folge, dass die Bewilligungen und die komplette Auszahlung wegen der technischen Probleme nach wie vor nicht abgewickelt werden können. Die technischen Fehler sollten bis zum 10. Januar 2021 behoben werden. Der Termin konnte aber nicht gehalten werden, so dass sich die Auszahlungen weiter verzögern.

Bisher hatten wir keine Informationen, dass man keine Anträge stellen kann. Allerdings war es erst zum Ende des Jahres möglich Dezember-Hilfen zu beantragen. Um die November- und Dezemberhilfe zu beantragen, muss aber die Unterstützung einer Steuerberaterin oder ein Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden.

Damit dieses auf Bundesebene verschuldete Dilemma nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, hat die Linksfraktion im Landtag gefordert, dass die Landesregierung in Vorleistung geht – siehe Artikel: https://www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburg-Linke-fordert-Auszahlung-der-Novemberhilfen-durch-das-Land. Das wäre auch unkompliziert möglich.
Als LINKE werden wir dran bleiben, bis das Problem gelöst wird - für Sie und für alle anderen Betroffenen.

Wir fordern einen solidarischen Lockdown (https://www.die-linke.de/start/nachrichten/detail/fuer-einen-solidarischen-lockdown/)
Menschenleben und Gesundheit müssen geschützt, aber gleichzeitig auch verhindert werden, dass Menschen unverschuldet unter die Räder kommen.

Weitere Informationen zu unseren parlamentarischen Initiativen finden Sie sowohl auf der Homepage der Linksfraktion im Bundestag (https://www.linksfraktion.de/start/) als auch im Brandenburger Landtag (https://www.linksfraktion-brandenburg.de/presse/presseakt/).

Wenn Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich gern erneut.

In diesem Sinne verbleibe ich mit solidarischen Grüßen
Kirsten Tackmann