Frage an Kirsten Tackmann von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz
Meine Fraktion, aber auch ich persönlich sind ganz klar für ein komplettes und schnelles Tabakwerbeverbot, was ja Außenwerbeverbot und weitere Werbeverbote wie Kinowerbung einschließt. Das fordert DIE LINKE schon seit Jahren. Der Zigarettenindustrie sind mit Verweis auf die Pflicht des Staates zur gesundheitlichen Vorsorge weitere Einschränkungen durchaus zuzumuten.
Gerade Kinder und Jugendliche werden über Werbung zum gesundheitsschädlichen Rauchen verleitet. Besonders fatal und nicht zu akzeptieren ist dabei der werbemäßig mit dem Rauchen suggerierte Freiheitsbegriff – Tabakrauchen macht abhängig und wer abhängig ist, ist alles andere als frei.
Aktiv- und Passivrauchen ist nach wie vor eines der wichtigsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Noch immer rauchen zirka 20 Millionen Menschen in Deutschland. Etwa 100.000 Todesfälle, vor allem durch Lungenkrebs und Gefäßleiden, werden jährlich auf das Rauchen zurückgeführt. Will man also durch Rauchen verursachte Krankheiten verhindern, muss man das Nicht-Rauchen fördern.
Ich befürworte die rasche Behandlung des Gesetzentwurfs - mit ihm werden Vorgaben des europäischen Rechts in Deutschland umgesetzt. Dazu hat sich Deutschland als Mitgliedsstaat der EU verpflichtet.
Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht und muss dementsprechend vom Bundestag behandelt werden. Eine Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens birgt die Gefahr, dass keine abschließende Befassung vor der Bundestagswahl mehr möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Tackmann