Frage an Kirsten Tackmann von Michael D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,
fasziniert, die Regierenden wurden vom Bundesvervassungsgericht gerügt sie hätte willkürlich berechnet.
Na toll , denen scheint das wurst zu sein da sie weiter bei hartz 4 willkürlich berechnen .
beispiel Fortschreibung einer preisteigerung seit 2008. sage und schreibe 0,6% preissteigerung werden hartz 4 beziehern zugestanden. Ich bin ja wohl der Meinung das die Preissteigerung seit 2008 wohl höher ausfällt
ich nenne soetwas Betrug das diese Regierung sich nicht schämt.
kann man als einzelner etwas dagegen unternehmen und wenn ja was ?
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen danke im vorraus für ihre mühen
Michael Dölker
Sehr geehrter Herr Dölker,
vielen Dank für Ihre Frage. DIE LINKE teilt Ihre Ansicht, dass die neue Ermittlung der Regelsätze nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, da ein Regelsatz von 364 Euro kein menschenwürdiges Existenzminimum ermöglicht. Unsere Fraktion hat sich zu dieser Frage vielfältig geäußert und auch eigenständige Berechnungen vorgelegt (diese finden Sie hier: http://die-linke.de/fileadmin/download/nachrichten/2010/101129_alternative_berechnungen_hartz-iv.pdf ).
DIE LINKE hält eine erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der Regelsatzermittlung für notwendig. Um dies zu erreichen bedürfen wir aber der Unterstützung durch Abgeordnete anderer Fraktionen, weil DIE LINKE alleine nicht über eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten verfügt, um ein sog. "Normenkontrollverfahren" einzuleiten. Die anderen Oppositionsparteien - Bündnis 90/ Die Grünen sowie die SPD - haben unsere Anfragen abgelehnt, gemeinsam gegen das Gesetz zu klagen. Das zeigt, dass ihre öffentlich vorgetragenen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ermittelten Regelsatzhöhe nicht ernst gemeint waren. Sonst hätten sie gemeinsam mit uns klagen müssen. SPD und Grüne bleiben - auch in der Opposition - Hartz IV Parteien.
Gegenstand der Prüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht müsste auch die Fortschreibungsregel und -praxis der Regelsätze sein. Das Gesetz sieht folgende Regelung vor: Die Sätze sollen jährlich zum 1. Januar anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Die Fortschreibung der für 2008 ermittelten Regelsätze zum 1. Januar 2011 beschränkt sich in der Tat auf 0,55% des für 2008 ermittelten Werts (ergänzt um 3 Euro zum 1.1.2012). Sie haben also Recht, dies deckt keineswegs die Preissteigerung seit 2008.
Als Einzelner (Betroffener) steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen; Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und klagen. Durch eine Vielzahl von Widersprüchen würde auch öffentlich Protest gegen die viel zu niedrig angesetzten Regelsätze deutlich und vernehmbar. Dies wird Ihnen persönlich allerdings unmittelbar kaum Verbesserungen bringen. Und: Der Weg durch alle Instanzen ist hart und steinig.
Eine Musterklage des Deutschen Anwaltsverein finden Sie unter http://www.harald-thome.de/media/files/ASR_Sonderheft_2011_Musterschriftsatz.pdf
Hier wird vorgetragen, warum und in welchen Aspekten die Hartz Berechnung nicht verfassungsgemäß ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kirsten Tackmann MdB