(...) Der Arbeitsplatzgrenzwert ist für die arbeitende Bevölkerung abgeleitet, die im Regelfall keine für den Arbeitsprozess bedeutsamen Atemwegserkrankungen hat. Im Gegensatz dazu muss der Grenzwert in der Außenluft auch empfindliche Personengruppen schützen, die medizinisch individuell deutlich anders einzuschätzen sind, da sich zum Beispiel ihre Atemwege noch in der Entwicklung befinden (wie bei Neugeborenen). Der Grenzwert von 40 µg/m³ für die Außenluft für Stickstoffdioxid für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, muss daher gerade mit Blick auf empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder und Säuglinge, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, niedriger sein. (...)