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Antwort von Kirsten Lühmann
SPD
• 25.02.2020

(...) Die Rüge der Antidiskriminierungsstelle verdeutlicht in jedem Fall, dass dieses Thema noch nicht abgeschlossen sein kann. Eine Rüge ist rechtlich jedoch nicht bindend sondern bloß eine Empfehlung, weswegen die Deutsche Bahn dadurch nicht verpflichtet ist, die aktuelle Regelung zu ändern. (...)

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