
(...) Im Land Niedersachsen gibt es nach dem Landesnahverkehrsgesetz geteilte Zuständigkeiten. Für den Schienenpersonennahverkehr ist die Region Hannover in ihrem Gebiet zuständig, für den Bereich Süd-Ost Niedersachsen ist der Zweckverband Braunschweig zuständig und für das gesamte übrige Niedersachsen ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen direkt zuständig. (...)