Frage an Kirsten Lühmann von Sven H. bezüglich Verkehr
Apps und Geräte die vor Blitzern waren werden immer ausgefeilter (siehe https://ooono.de/ ). So können Raser diese nutzen ohne dass es für Polizeibeamte von außen ersichtlich ist.
Was soll die unsinnige Regel, dass diese Apps/Warngeräte nicht benutzt aber verkauft werden dürfen?
Setzen Sie sich für eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage im Sinne von §23 StVO ein?
Raser sind schließlich eine große Gefahr im Straßenverkehr
Sehr geehrter Herr Hobner,
als Polizeibeamtin kann ich Ihr Anliegen sehr gut verstehen und stimme Ihnen zu, dass Raser eine sehr ernstzunehmende Gefahr für den Straßenverkehr sind.
Die rechtliche Situation, dass Geräte verkauft, aber nicht im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen, gibt es vergleichbar auch in anderen Bereichen. So können zum Beispiel Hoverboards legal in Deutschland erworben, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Die Nutzung auf Privatgelände ist jedoch erlaubt.
Auch bei Blitzerapps macht es aus meiner Sicht einen Unterschied, ob ich in Echtzeit im Straßenverkehr weiß, wann ein Blitzer kommt oder ob ich mich vor Fahrtbeginn allgemein über Kontrollen informiere. Letzteres ist aktuell rechtlich erlaubt. Einzelne Funktionen dürfen bei diesen Apps hingegen nicht genutzt werden, wie beispielsweise die direkte Warnung vor aktiven Geräten auf der Fahrt. Die Einhaltung dessen ist aber für Polizisten und Polizistinnen nur schwer zu überprüfen. Daher müssen wir hier eine bessere Kontrollierbarkeit erreichen. Ein erster Schritt wird mit der sprachlichen Klarstellung in der aktuellen StVO-Reform erreicht, dass kein Gerät mitgeführt werden darf, dass technisch unmittelbar als Blitzerwarner genutzt werden kann. Das gilt auch für Handys, auf denen entsprechende Apps installiert sind. Die Änderungen liegen zusammen mit diversen anderen derzeit im Bundesrat zur Entscheidung und werden voraussichtlich Ende des Jahres beschlossen.
Ein weiteres Argument für die derzeitige Rechtslage ist, dass die Nutzung in anderen europäischen Ländern auch erlaubt ist. Deshalb sehe ich keinen Widerspruch darin, die Nutzung im Auto zu verbieten, den Verkauf aber nicht. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die StVO - mit den entsprechenden Klarstellungen - ausreichend ist. Es muss klar und kontrollierbar sein, dass kein Gerät mitgeführt wird, dass vor Blitzern warnen kann. Die Kontrollmöglichkeiten für Polizisten und Polizistinnen müssen jedoch weiter verbessert werden. Diese Frage werde ich neben anderen im derzeit laufenden Prozess der Neuauflage eines mehrjährigen Verkehrssicherheitsprogramms durch das Bundesverkehrsministerium an entsprechender Stelle einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB