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Kirsten Lühmann
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Frage von Stefan K. •

Frage an Kirsten Lühmann von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Lühmann,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 55.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

Taxis stellen als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein wichtiges Mobilitätsangebot dar und gehören zur Daseinsvorsorge. Das steht für mich außer Frage.

Die in diesem Jahr anstehende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess erfolgen. Neben dem Deutschen Bundestag werden die Bundesländer (der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen), die relevanten Akteure wie öffentliche und private Verkehrsunternehmen bzw. Mobilitätsanbietende, die Taxi- und Mietwagenbranche, die Gewerkschaften, Mobilitätsverbände und viele weitere Beteiligte eingebunden. Es gibt dabei eine Vielzahl an Themen, die hierbei zu diskutieren sind. In diesem Prozess werden wir dann alle Positionen und Argumente sammeln und bewerten. Eine schnelle Gesetzesänderung an der Öffentlichkeit vorbei wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben. Wir setzen uns für ein transparentes Verfahren ein.

Wir werden dabei stets darauf achten, dass der ÖPNV durch eine Gesetzesänderung nicht gefährdet wird. Vielmehr wollen wir den ÖPNV stärken. Die SPD hat sich dazu in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich für ein klares Bekenntnis im Koalitionsvertrag eingesetzt, dort heißt es: "Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung."

Zur Rückkehrpflicht für Mietwagen: Ich persönlich bewerte eine Aufhebung der Rückkehrpflicht sehr kritisch. Im weiteren Verfahren werden wir uns auch zu diesem Punkt alle Argumente anhören. Eine Aufhebung könnte es aus meiner Sicht nur geben, wenn praxistauglich (und nicht nur auf dem Papier) sichergestellt werden kann, dass damit kein Wettbewerbsnachteil für die Taxibranche entstehen würde. Eine derartige Lösung sehe ich aber derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB