Frage an Kirsten Lühmann von Nina P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Lühmann,
erneut stimmte der Bahn-Aufsichtsrat, dem Sie auch angehören, einem erhöhten Kostenrahmen bei Stuttgart21 zu (8,2 Mrd.€). Davon sind 3,7 Mrd. € NICHT finanziert. Der Staat darf keine unwirtschaftlichen (Rückbau-) Projekte finanzieren; wozu mal nicht klar ist wer die vielen Milliarden bezahlt! Das ist gegen das Grundgesetz und in meinen Augen Untreue! Wie begründen Sie das?
Die Bahn beruft sich auf das PwC-Gutachten. PwC ist aber existentiell von der Bahn abhängig ( https://www.finance-magazin.de/banking-berater/wirtschaftspruefer/pwc-rettet-deutsche-bahn-mandat-1388711/ ) Es braucht neutrale Gutachter, oder nicht? Der Bundesrechnungshof nannte bereits 10 Mrd € Baukosten!
Es ist nicht nur das Geld! Wir Bürger haben ein grundgesetzlich geschütztes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und damit auf vorbeugende Sicherheit! Das ist bei S21 nicht gegeben! S21 gefährdet Menschenleben. S21 hat keinen Nachweis gleicher Sicherheit durch das enorme Gleisgefälle von 15%o! Im Bestandsbahnhof Köln hat es von 2010-2014 lt. Auskunft des BMVI 23 Wegrollunfälle inkl. Verletzter gegeben! Es gibt keine ausreichende Technik, die das verhindert! ( http://ingenieure22.de/images/publikat/stuttgart_21_maengelliste.pdf )
Wie kann es der Aufsichtsrat, auch Sie, mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass man hier einen Tunnelhaltbau in Kauf nimmt, der Menschenleben gefährdet? Bitte erklären Sie es mir!
Ebenso der mangelhafte Brandschutz: Brandschutzbeauftragte der Bahn rechnet vorsätzlich nicht mit vollen Zügen/Bahnsteigen bei der Entfluchtung - also keinem Worst Case! (s. Mängelliste).
Mit dem Projekt genehmigt der Aufsichtsrat einen lebensgefährlichen Tunnelhalt. Die Bahn will/kann unseren Schutz nicht garantieren. Werden sie den Aufsichtsratsbeschluss anfechten in Anbetracht der Gefährdung? Menschenleben ist das höchste Gut!
Wir haben eine Alternative, die Reisende schützt: www.umstieg-21.de .
Mit freundlichen Grüßen
N. P.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 93 Abs.1 S.2 und § 116 S.2 des deutschen Aktiengesetzes darf ich Ihnen als Mitglied des Aufsichtsrat über interne Vorgänge und Beschlüsse keine Auskunft erteilen und bin zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ich äußere mich natürlich gern als Sprecherin für Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD Bundestagsfraktion zu der von Ihnen angesprochenen Thematik.
Stuttgart 21 ist kein Projekt des Bundes, sondern der Projektträger vor Ort. Dies sind neben der DB AG, das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und der Flughafen Stuttgart. Es ist Aufgabe dieser Projektpartner sich über die Finanzierung und das weitere Vorgehen bei diesem Bauprojekt zu einigen. So haben sich zum Beispiel am Montag, den 29. Januar 2018 die Projektpartner in einem Spitzengespräch darauf geeignet, an den vereinbarten Plänen zur Flughafenanbindung festzuhalten.
Die Finanzierung eventueller Mehrkosten ist im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 in einer Gemeinsamen Erklärung zur Realisierung der Projekte „Stuttgart 21“ und „NBS Wendlingen – Ulm“ (sogenannte Sprechklausel) geregelt.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/779) verweisen. Darin wird aufgrund einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Grundlage der dem Aufsichtsrat vorgelegten Informationen bestätigt, dass die Fortführung gegenüber einem Abbruch des Projekts vor dem Hintergrund des bereits errichten Projektfortschritts auch mit dem jüngst prognostizierten Kostenanstieg wirtschaftlich ist.
Auch kann ich ihre Kritik an der Consultingfirma PWC nicht nachvollziehen. So haben auch die Rechtsberater den Gutachtern eine sorgfältige und gründliche Arbeit attestiert. Zu berücksichtigen ist auch, dass auch eine Reihe von unabhängigen Untergutachtern an dem Prüfprozess beteiligt war.
Eine grundsätzliche Besorgtheit bezüglich der Sicherheit zum Beispiel auch im Bahnverkehr ist verständlich. Allerdings muss ich Ihnen in diesem konkreten Fall widersprechen.
Jedes Bauprojekt in Deutschland - sei es nun im Verkehrsbereich oder in anderen Bereichen - muss sich einer strengen Kontrolle und Genehmigung unterziehen. Grundsätzlich die Kompetenz einer staatlichen Behörde in Frage zu stellen, halte ich nicht für zielführend. Die zuständige Behörde bei diesem Projekt ist das Eisenbahnbundessamt. Eine Behörde die in Europa und auch weltweit wegen ihrer Gründlichkeit, Souveränität und Sachkompetenz anerkannt ist.
Ich sehe daher keinen Anlass, die Kompetenz des Eisenbahnbundesamtes bei diesem Projekt in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB